Entsorgungsnachweis für hochaktive Abfälle: neue Informationsplattform auf Internet

Bern, 10.09.2004 - Die neue Internet-Plattform www.entsorgungsnachweis.ch bietet eine Fülle von Informationen rund um die Entsorgung radioaktiver Abfälle in der Schweiz. Das Bundesamt für Energie (BFE) will damit zu einer offenen, frühzeitigen und transparenten Kommunikation über die Verfahren im Zusammenhang mit der Überprüfung des Entsorgungsnachweises beitragen.

Neben allgemeinen Informationen zur Entsorgung radioaktiver Abfälle können die Be-
sucher der Website Fakten und Daten zum Entsorgungskonzept des Bundes und zum
Entsorgungsnachweis Opalinuston im Zürcher Weinland abrufen. Die Internet-Plattform
entsorgungsnachweis.ch enthält zudem Links zu den wichtigsten Behörden, Organisa-
tionen und Kantonen.

Interessante Informationen bietet auch die Rubrik zu den häufig gestellten Fragen
„FAQ“ (Frequently Asked Questions). Die Besucher haben Gelegenheit, per Kontakt-
formular weitere Fragen einzureichen, die in der Folge von Experten des Bundes be-
antwortet werden. Die Website ist vorläufig nur in deutscher Sprache verfügbar.

Zur Sicherstellung des Informationsflusses rund um den Entsorgungsnachweis hat das
BFE neben dieser Website bereits früher eine Arbeitsgruppe Information und Kommu-
nikation, ein technisches Forum sowie einen Ausschuss bestehend aus Regierungsver-
tretern eingesetzt.

Nach Abschluss der technischen Überprüfung des Entsorgungsnachweises durch die
Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK), die Eidgenössische Kommis-
sion für die Sicherheit von Kernanlagen (KSA) und die Kommission nukleare Entsor-
gung (KNE) werden 2005 alle entscheidungsrelevanten Unterlagen zum Entsorgungs-
nachweis öffentlich aufgelegt. Alle Interessierten haben dann die Gelegenheit, sich zu
den Unterlagen, Gutachten und Stellungnahmen zu äussern. Ein Entscheid des Bundes-
rates über den Entsorgungsnachweis, das weitere Vorgehen und den Zeitplan zur Ent-
sorgung ist 2006 zu erwarten.


Herausgeber

Bundesamt für Energie
http://www.bfe.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-1008.html