KKW Beznau II: Verfahren um Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung

Bern, 16.07.2004 - Die zweite öffentliche Auflage im Verfahren um Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung für das Kernkraftwerk Beznau II ist am 14. Juli 2004 zu Ende gegangen. Insgesamt haben 3 öffentlich-rechtliche Körperschaften und eine Umweltorganisation eine Stellungnahme eingereicht.

Vom 20. April bis 14. Juli 2004 wurden das Gutachten der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) zum Gesuch der Nordostschweizerischen Kraftwerke
(NOK) sowie die Stellungnahmen der Eidgenössischen Kommission für die Sicherheit
von Kernanlagen (KSA) und der NOK zum HSK Gutachten öffentlich aufgelegt.

Die eingereichten Stellungnahmen enthalten im Wesentlichen die folgenden Einwände
und Forderungen:

- für Kernkraftwerke des Typs Beznau II existiere keine Erfahrungsbasis für eine Betriebsdauer von mehr als 35 Jahren;

- der Zeitpunkt der Entscheidung für die Aufhebung der Befristung sei verfrüht, da die
Alterungsproblematik noch nicht abgeklärt sei;

- auch nach dem neuen Kernenergiegesetz, welches voraussichtlich am
1. Januar 2005 in Kraft tritt, sei eine Befristung möglich, da es im Bereich der Alterung
und der Entsorgung von radioaktiven Abfällen noch offene Fragen gäbe.

- für den weiteren Betrieb von Beznau II seien klare Sicherheitsgrenzwerte und Abschaltkriterien festzulegen.

Der Bundesrat wird voraussichtlich gegen Ende Jahr über das Gesuch entscheiden.


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Bundesamt für Energie
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