Entsorgungsnachweis Opalinuston Zürcher Weinland; Ausschuss eingesetzt

Bern, 16.04.2004 - Der Ausschuss mit Regierungsvertretern der betroffenen Kantone, des Bundeslandes Baden-Württemberg und der schweizerischen Behörden hat sich zu einer ersten Sitzung getroffen. Haupttraktanden waren der Stand der Überprüfung des Entsorgungsnachweises, dessen Bedeutung für die Standortwahl sowie die nächsten Schritte in der Entsorgung der hochaktiven Abfälle in der Schweiz.

Am 8. April 2004 fand die erste Sitzung des erwähnten Ausschusses statt. Mitglieder
sind Frau Regierungsrätin Dorothée Fierz (Zürich, Vorsitz), die Regierungsräte Peter
Beyeler (Aargau), Herbert Bühl (Schaffhausen) und Hans-Peter Ruprecht (Thurgau), Dr.
Helmut Birn (Ministerialdirektor des Ministeriums für Umwelt und Verkehr Baden-
Württemberg) sowie Vertreter des Bundesamtes für Energie (BFE) und der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK). Als Gast vertreten war das deutsche Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.

Das BFE informierte den Ausschuss über den aktuellen Stand der Überprüfung des Entsorgungsnachweises. Am 27. April 2004 folgt eine BFE-Informationsveranstaltung für
die schweizerischen und deutschen Behörden zu den Ergebnissen des internationalen
Review Teams (IRT) der OECD/NEA, welches die Sicherheitsanalyse der Nagra zur
Tiefenlagerung im Opalinuston des Zürcher Weinlands überprüft hat. In der ersten Hälfte 2005 soll die technische Begutachtung abgeschlossen und ein öffentliches Auflageverfahren durchgeführt werden. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich 2006 zum Entsorgungsnachweis äussern.

Die Vertreter der Kantone und Deutschlands wiesen darauf hin, dass zwischen dem
Entsorgungsnachweis einerseits und der Standortwahl andererseits klar unterschieden
werden müsse. Im Entsorgungsnachweis gehe es darum, dass man sich an Hand der
geologischen Gegebenheiten davon überzeugt hat, dass die Entsorgung der hochaktiven Abfälle in der Schweiz machbar ist. Erst danach sei in einem transparenten und nachvollziehbaren Verfahren über eine konkrete Standortregion und schliesslich über einen Standort zu befinden.


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Bundesamt für Energie
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