Kernkraftwerk Leibstadt: Gesuch um Entnahme und Einleitung von Kühlwasser

Bern, 25.02.2004 - Gegen das Gesuch der Kernkraftwerk Leibstadt AG um Bewilligung zur Entnahme und Einleitung von Kühlwasser hat eine Person Einsprache erhoben.

Neben einer neuen Wasserentnahmekonzession des Kantons Aargau benötigt das
Kernkraftwerk Leibstadt auch eine Bewilligung für die Entnahme von Kühlwasser nach
dem Bundesgesetz über die Fischerei und eine Bewilligung für die Einleitung von Kühlwasser nach dem Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer. Am 31. Oktober 2003 hatte die Kernkraftwerk Leibstadt AG daher ein entsprechendes Gesuch eingereicht. Dieses wurde zusammen mit dem dazugehörigen technischen Bericht vom 20. Januar bis am 18. Februar 2004 öffentlich aufgelegt.

Die einsprechende Person bemängelt, dass die Einleitung von erwärmtem Wasser die
Temperatur des Rheins erhöhe und dies die Fische und die übrige Flussfauna gefährde.

Der Bundesrat wird voraussichtlich Mitte 2004 über das Gesuch und die Einsprache
entscheiden.


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Bundesamt für Energie
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