Expertenkommission für eine Elektrizitätswirtschaftsordnung (ELWO)

Bern, 23.02.2004 - Die Expertenkommission für eine Elektrizitätswirtschaftsordnung (ELWO) hat ihren Vorschlag für eine etappenweise Marktöffnung konkretisiert. Ab 2007 sollen Endkunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100’000 kWh ihren Lieferanten frei wählen können. Auch Kleinkunden sollen durch die verbesserte Vergleichbarkeit der Tarife und die Wahlfreiheit der Endverteiler profitieren. Der Übergang zur zweiten Etappe, welche die Marktöffnung für alle Endverbraucher vorsieht, soll nach fünf Jahren erfolgen und dem fakultativen Referendum unterliegen.

Wie die Kommission in ihrer Medieninformation vom 29. Januar 2004 mitteilte, spricht
sie sich für eine etappenweise Umsetzung der Marktöffnung aus. Die Eckwerte der
ersten Etappe ab 2007 wurden nun durch eine Untergruppe der Kommission konkretisiert. Demnach sollen Grosskunden mit einem jährlichen Verbrauch von mehr als
100’000 KWh ihren Lieferanten frei wählen können. Ebenso haben Endverteiler die
Möglichkeit, die Energie für ihre festen Kunden frei auf dem Markt zu beschaffen. Die
dabei erzielten Rabatte sind an die festen Kunden weiterzugeben. Durch eine getrennte
Fakturierung von Energie, Netznutzung und Abgaben soll zudem die Transparenz
und Vergleichbarkeit der Tarife gewährleistet werden. Kosten, die im Zusammenhang
mit der Versorgungssicherheit anfallen (Systemdienstleistungen und Haltung von Reservekapazitäten) sollen auf alle Endverbraucher überwälzt werden.

Der Übergang in die zweite Etappe der Marktöffnung soll nach fünf Jahren erfolgen
und dem fakultativen Referendum unterliegen. Mit Einführung der zweiten Etappe
erhalten alle Endverbraucher die Möglichkeit, ihren Strom wie bis anhin von ihrem lokalen Energieversorgungsunternehmen zu beziehen oder einen neuen Lieferanten zu
wählen.

Diese von der Kommission vorgeschlagenen Eckwerte werden in den kommenden Wochen in den Gesetzesentwurf für eine neue Elektrizitätswirtschaftsordnung überführt. Der Gesetzesentwurf wird in der Folge dem Department für Umwelt, Verkehr, Energie
und Kommunikation (UVEK) zur Bewertung vorgelegt. Departementsvorsteher Moritz
Leuenberger wird entscheiden, ob und mit welchen Varianten der Entwurf in die Vernehmlassung gehen soll und dem Bundesrat einen entsprechenden Antrag stellen.


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Bundesamt für Energie
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