Kernkraftwerk Leibstadt: Gesuch um Entnahme und Einleitung von Kühlwasser

Bern, 19.01.2004 - Am 31. Oktober 2003 hat die Kernkraftwerk Leibstadt AG ein Gesuch um Bewilligung zur Entnahme und Einleitung von Kühlwasser in den Rhein eingereicht. Das Gesuch und der dazugehörige technische Bericht werden vom 20. Januar bis am 18. Februar 2004 bei der Staatskanzlei des Kantons Aargau, bei der Gemeindeverwaltung Leibstadt und beim Bundesamt für Energie in Ittigen/Bern zur Einsichtnahme öffentlich aufgelegt.

as Gesuch und der dazugehörige technische Bericht werden vom 20. Januar bis am 18. Februar 2004 bei der Staatskanzlei des Kantons Aargau, bei der Gemeindeverwaltung Leibstadt und beim Bundesamt für Energie in Ittigen/Bern zur Einsichtnahme öffentlich aufgelegt. Die kantonale Konzession für die Entnahme von Wasser aus dem Rhein für die Kühlung des Kernkraftwerkes läuft am 31. Dezember 2004 aus. Neben einer neuen Wasserentnahmekonzession benötigt das Kernkraftwerk Leibstadt auch eine Bewilligung für die Entnahme von Kühlwasser nach dem Bundesgesetz über die Fischerei und eine Bewilligung für die Einleitung von Kühlwasser nach dem Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer. Zuständig für die Erteilung dieser Bewilligungen ist der Bundesrat. Das vollständige Gesuch ist im Internet unter http://www.energie-schweiz.ch/internet/02339/index.html?lang=de einsehbar.

Gegen die Erteilung der Bewilligungen können diejenigen Personen und Organisationen
Einsprache erheben, die in besonderem Masse betroffen sind. Die Einsprachen sind
innert der Auflagefrist beim Bundesamt für Energie, 3003 Bern, einzureichen.



Herausgeber

Bundesamt für Energie
http://www.bfe.admin.ch

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