Entsorgungsnachweis für hochaktive Abfälle: Frühzeitige Information

Bern, 13.01.2004 - Das Bundesamt für Energie (BFE) legt bei der Überprüfung des Entsorgungsnachweises grossen Wert auf eine frühzeitige und vollständige Information. Um den Einbezug der schweizerischen und deutschen Behörden sicherzustellen, hat das BFE im Jahr 2003 eine Arbeitsgruppe Information und Kommunikation sowie ein technisches Forum eingesetzt.

Seit Beginn der 1980-er Jahre wird in der Schweiz mit grossem Aufwand nach sicheren
und dauerhaften Lösungen zur Entsorgung radioaktiver Abfälle geforscht. Ende 2002
hat die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) dem
Bund den Entsorgungsnachweis für hochaktive Abfälle eingereicht. Nach Abschluss der
Überprüfung des Entsorgungsnachweises – voraussichtlich Ende 2004 – ist die Durchführung eines öffentlichen Auflageverfahrens vorgesehen. Um den Einbezug der
schweizerischen und deutschen Behörden sicherzustellen, hat das BFE 2003 eine Arbeitsgruppe Information und Kommunikation und ein technisches Forum eingesetzt.
Mandat und Zusammensetzung des angekündigten Regierungsvertreterausschusses
werden zurzeit geklärt.

Arbeitsgruppe Information und Kommunikation

Darin vertreten sind die Kantone Zürich, Aargau, Thurgau und Schaffhausen, das Landratsamt Waldshut, das Regierungspräsidium Freiburg sowie die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK). Die Nagra wird bei Bedarf zu den Sitzungen eingeladen. Vorsitz und Sekretariat führt das BFE. Die Arbeitsgruppe hat folgende Aufgaben:

  • Sie koordiniert die Informations- und Kommunikationstätigkeiten im Zusammenhang mit dem Entsorgungsnachweis BE/HAA/LMA und dem weiteren Vorgehen; 
  • Sie stellt die frühzeitige Information der politisch verantwortlichen schweizerischen und deutschen Behörden sicher; 
  • Sie erarbeitet Vorschläge zur Information der interessierten Behörden.

Die Arbeitsgruppe hat 2003 fünfmal getagt und unter anderem die öffentliche Informationsveranstaltung vom 25. Oktober 2003 in Trüllikon initiiert und vorbereitet.

Technisches Forum

Im technischen Forum vertreten sind von Schweizer Seite die Kantone Zürich, Aargau,
Thurgau und Schaffhausen, die Eidg. Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen
(KSA), die Kommission nukleare Entsorgung (KNE), die Nagra, das Forum Opalinus sowie
KLAR! Schweiz. Von Deutscher Seite nehmen Vertreter des Bundesamts für Strahlenschutz, des Landes Baden-Württemberg sowie des Landkreises Waldshut teil. Vorsitz und Sekretariat führt die HSK. 2003 fanden zwei Sitzungen statt.

Das technische Forum hat folgende Aufgaben:

  • Die Mitglieder bringen Fragen aus der Öffentlichkeit (Bevölkerung, Gemeinwesen,
    Interessenvertreter) in das Forum ein. 
  • Die HSK sammelt die Fragen und leitet sie an die Mitglieder weiter; der Eingang der
    Fragen wird registriert. 
  • Die HSK gliedert die Fragen nach Themen und organisiert deren Diskussion im Forum.
    Sie schlägt das Vorgehen zur Bearbeitung der Fragen vor und hält den Bearbeitungsstatus der im Forum behandelten Fragen fest. Beantwortete Fragen werden zusammen mit der Antwort protokolliert; die Antworten widerspiegeln die Position der antwortenden Organisationen, nicht jene des Forums.
  • Das Forum tritt bis auf weiteres alle drei bis vier Monate zusammen. Die HSK lädt
    zu den Sitzungen ein und verfasst jeweils ein Kurzprotokoll, das den Mitgliedern
    zur Stellungnahme zugestellt wird.
  • An den Sitzungen informieren HSK, KSA und KNE über den Stand der Überprüfung
    des Entsorgungsnachweises.

Weitere Informationen zum technischen Forum finden sich im Internet:
www.technischesforum.ch.

Entsorgungsnachweis

Der Entsorgungsnachweis ist keine atomrechtliche Bewilligung und keine Standortwahl.
Er ist ein Nachweis über die grundsätzliche Machbarkeit der Entsorgung der radioaktiven Abfälle in einer bestimmten geologischen Schicht. Er soll aufzeigen, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit ein genügend grosser Gesteinskörper mit den erforderlichen
Eigenschaften existiert, und dass gestützt darauf weitere Erkundungsarbeiten und später bei positivem Befund der Bau eines geologischen Tiefenlagers mit Aussicht auf Erfolg in Angriff genommen werden könnte.


Herausgeber

Bundesamt für Energie
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