Öffentliche Auflage zum Entsorgungsnachweis abgeschlossen

Bern, 13.12.2005 - Gestern ist die öffentliche Auflage der Unterlagen und Berichte zum Entsorgungsnachweis für hochaktive Abfälle abgelaufen. Bis gestern Abend sind rund 3’800 Stellungnahmen aus der Schweiz und dem benachbarten Ausland eingegangen, die vom zuständigen Bundesamt für Energie BFE in den kommenden Monaten systematisch ausgewertet werden. Der Entscheid des Bundesrats zum Entsorgungsnachweis wird voraussichtlich noch in der ersten Jahreshälfte 2006 erfolgen.

Der Entsorgungsnachweis ist seit 1978 gesetzlich vorgeschrieben und auch im neuen Kernenergiegesetz enthalten. Nach langjährigen Untersuchungen hat die Nagra im Dezember 2002 den Entsorgungsnachweis für hochaktive Abfälle basierend auf dem Opalinuston des Zürcher Weinlandes eingereicht. 2003 begann eine umfassende behördliche Überprüfung der von der Nagra eingereichten Unterlagen, die im Herbst 2005 abgeschlossen wurde.

Vom 13. September bis zum 12. Dezember 2005 waren sämtliche entscheidrelevanten Unterlagen öffentlich aufgelegt (www.entsorgungsnachweis.ch). Alle interessierten Kantone, Gemeinden, Organisationen, Personen aus der Schweiz sowie aus dem benachbarten Ausland hatten Gelegenheit, sich dazu zu äussern.

Bis jetzt sind beim Bundesamt für Energie BFE rund 3’800 Stellungnahmen eingetroffen, davon rund 825 aus der Schweiz, 2’770 aus Deutschland, 200 aus Österreich und 5 aus Frankreich. Der Grossteil davon sind Stellungnahmen von Einzelpersonen (rund 3'700 oder 97.5 Prozent; davon rund 100 Stellungnahmen via e-mail). Am Auflageverfahren beteiligt haben sich neben den interessierten Kantonen (Aargau, Schaffhausen, Solothurn, Thurgau und Zürich) auch Gemeinden, politische Parteien und Interessensorganisationen aus der Schweiz. Stellungnahmen abgegeben haben auch das deutsche Bundesministerium für Umwelt (BMU), das österreichische Umweltbundesamt, Baden-Württemberg, das Land Vorarlberg sowie weitere Gemeinwesen aus dem benachbarten Ausland.

Alle Stellungnahmen werden in den kommenden Monaten vom BFE systematisch ausgewertet und in einem Auswertungsbericht zusammengefasst. Basierend auf diesem Bericht und den Unterlagen zum Entsorgungsnachweis wird der Bundesrat voraussichtlich in der ersten Hälfte 2006 entscheiden, ob der Entsorgungsnachweis erbracht worden ist.


Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-1189.html