StromVG: Versorgungssicherheit und behutsame Marktöffnung

Bern, 03.12.2004 - Die Stromdrehscheibe Schweiz soll zuerst gesichert und anschliessend der inländische Strommarkt schrittweise geöffnet werden. Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur Revision des Elektrizitätsgesetzes (EleG) sowie zum Gesetz über die Stromversorgung (StromVG) verabschiedet. Das EleG soll im Parlament vorgezogen behandelt werden, damit der grenzüberschreitende Stromhandel schnell geregelt werden kann. Mit einem flexiblen zweistufigen Vorgehen bei der Strommarktöffnung trägt der Bundesrat der Referendumsabstimmung zum Elektrizitätsmarktgesetz Rechnung. Zur Förderung der Wasserkraft und der neuen erneuerbaren Energien schlägt er erstmals energiepolitische Zielvorgaben und ein konkretes Vorgehen vor.

Mehr als 200 Stellungnahmen gingen im Rahmen der Vernehmlassung eingegangen. Die überwiegende Mehrheit begrüsst die Schaffung stabiler Rahmenbedingungen für eine sichere, nachhaltige Stromversorgung und für eine geordnete Strommarktöffnung. Die Vernehmlassungsvorlage stützte sich auf die Arbeiten der Experten-Kommission Schaer, welche die Versorgungssicherheit und die Aufrechterhaltung des Service Public ins Zentrum stellte. Sie schlug eine Lösung vor, die in einer ersten Stufe den Markt nur für Konsumenten mit einem Verbrauch von mehr 100.000 Kilowattstunden öffnen wollte. Die von der Expertenkommission gefundene Lösung wurde von Kantonen, Städten, Gemeinden, Strombranche, Industrie, Gewerbe, Gewerkschaften und Konsumentenorganisationen grossmehrheitlich akzeptiert.

Revision des Elektrizitätsgesetzes (EleG)

Die Revision des EleG schafft eine Übergangslösung für eine rasche Regelung des grenzüberschreitenden Stromhandels. Ziel ist, die Stromversorgung und die Stromdrehscheibe Schweiz in Europa zu sichern. Die neuen gesetzlichen Regelungen sind weitgehend in Übereinstimmung mit den in der EU am 1. Juli 2004 in Kraft getretenen Vorschriften und sehen einen unabhängigen Übertragungsnetzbetreiber, eine Elektrizitätskommission als Regulierungsbehörde sowie den Zugang zum Übertragungsnetz und die Handhabung von Netzengpässen vor.

Der Bundesrat schlägt dem Parlament vor, die Revision des EleG vorgezogen zu behandeln, um die Übergangslösung so rasch als möglich umzusetzen. Dieser Vorschlag fand auch in der Vernehmlassung eine breite Unterstützung. Gleichzeitig möchte der Bundesrat eine entsprechende Vereinbarung zwischen der Schweiz und der EU aushandeln, in welcher die in der Schweiz geltende Rechtsgrundlage als EU-kompatibel anerkannt wird.

Bundesgesetz über die Stromversorgung (StromVG)

Im Zentrum des neuen Gesetzes stehen die Versorgungssicherheit und der Service Public. Kantone und Elektrizitätsversorgungsunternehmen erhalten klare Vorgaben und können notfalls bei der Umsetzung auf die Unterstützung des Bundes zählen. Das StromVG hält der Bundesrat an einer schrittweisen Öffnung des Strommarktes fest. Mit einem gemässigten Liberalisierungstempo, das heisst mit einer Öffnung in zwei Stufen trägt er der Referendumsabstimmung zum Elektrizitätsmarktgesetzes Rechnung. Mit diesem Vorgehen können die in der ersten Stufe gemachten Erfahrungen bei der vollständigen Öffnung genutzt werden.

In Abweichung zum Vernehmlassungsentwurf können in einem ersten Schritt alle Industrie- und Gewerbekunden ihren Lieferanten frei wählen. Fünf Jahre nach Inkrafttreten des StromVG erfolgt der zweite Öffnungsschritt durch einen Beschluss der Bundesversammlung, der dem fakultativen Referendum unterliegt. Ab dann sollen alle Endverbraucher, also auch die Haushalte, freie Lieferantenwahl haben. Dank dem vorgesehenen WAS-Modell (Wahlmodell Abgesicherte Stromversorgung) können die Haushalte aber auch bei ihrem bisherigen kommunalen Versorgungsunternehmen bleiben, das ihnen eine abgesicherte Stromversorgung anbieten muss.

Erneuerbare Energien

Der Bundesrat schlägt in seiner Botschaft energiepolitische Zielvorgaben zur Erhaltung der Stromerzeugung aus Wasserkraft und zur Verstärkung der Stromproduktion aus anderen erneuerbaren Energien vor. Die Ziele sollen primär mit freiwilligen Massnahmen der Wirtschaft umgesetzt werden. Der Bundesrat setzt weitergehende Schritte in Kraft, falls die Ziele mittelfristig nicht erreicht werden. Dazu gehören unter anderem eine Quotenregelung oder eine höhere Einspeisevergütung zur Förderung der erneuerbaren Energien.

Parallel zur Botschaft erarbeitete eine von der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats eingesetzte Subkommission eigene Eckwerte für einen Gesetzesentwurf. Der Bundesrat hat diese Vorschläge zur Kenntnis genommen und viele davon in die Botschaft und den Gesetzesentwurf zum StromVG einfliessen lassen.


Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-12848.html