Expertenkommission für die Elektrizitätswirtschaftsordnung begrüsst Übergangslösung

Bern, 17.12.2003 - Die aktuelle Entwicklung, insbesondere die Stromausfälle, zeigen, dass rasch verbindliche Regeln über den grenzüberschreitenden Stromhandel nötig sind. Die Kommission begrüsst es, dass der Bund im Sinne einer Übergangslösung eine Rechtsgrundlage schafft, um einen rechtlich unabhängigen Übertragungsnetzbetreiber und einen Regulator einzurichten. Damit sollen die Interessen der Schweiz im europäischen Strommarkt besser wahrgenommen und die Versorgungssicherheit auch in unserem Land sichergestellt werden.

Die Expertenkommission für die Elektrizitätswirtschaftsordnung (ELWO) wurde im Frühling 2003 vom UVEK beauftragt, die Eckwerte einer gesetzlichen Regelung der Stromwirtschaft zu erarbeiten. Die Kommission befasste sich an bisher fünf Sitzungen mit den Fragen des Marktmodells, der Gewährleistung der Grundversorgung und Versorgungssicherheit, der Transparenz und der flankierenden Massnahmen für erneuerbare Energien und Energieeffizienz. Die Kommission wird bis Ende Januar 2004 ihre Vorschläge dem UVEK unterbreiten.

Vor dem Hintergrund des Stromausfalls vom 28. September 2003 in Italien hat sich die
Kommission mit den Möglichkeiten einer bis 2005 zu realisierenden Übergangslösung auseinandergesetzt. Weil diese Übergangslösung keine umfassende Regelung des Strommarktes darstellt, ist sie nach Auffassung der Kommission bis Ende 2007 zu befristen. Die Übergangslösung muss so ausgestaltet werden, dass sie reibungslos in die definitive ELWO Gesetzgebung überführt werden kann.

Der Regulator der Übergangslösung muss folgende Aufgaben erfüllen: er sorgt für eine nicht diskriminierende Nutzung der Übertragungsnetze, kontrolliert die entsprechenden Netzbenutzungsentgelte und entscheidet in Streitfällen. Er erlässt insbesondere verbindliche Richtlinien für den sicheren Betrieb der Netze (Unterhalt und Erneuerung) sowie nötigenfalls Verfügungen über den Ausbau der Netze. Er vertritt die Schweiz in der Konferenz der europäischen Regulatoren und sorgt mit diesen dafür, dass die Übertragungsnetze sicher betrieben werden.

Der zeitlich vorgezogene Übertragungsnetzbetreiber muss folgende Anforderungen erfüllen: Er muss unabhängig von kommerziellen Interessen handeln und deshalb rechtlich und organisatorisch von den heutigen Eigentümern der Übertragungsnetze unabhängig sein. Er muss bei Netzüberlastungen direkt auf den Betrieb von Kraftwerken einwirken können. Zentral ist, dass er in den internationalen Gremien der Netzbetreiber die schweizerischen Interessen vertritt. Er hat das gesamtschweizerische Übertragungsnetz zu überwachen und den Regulator über Betrieb und Netzkapazitäten zu orientieren. Der Netzbetreiber hat die Planungs- und Ausführungsverantwortung für Netzinfrastruktur und Netzsicherheit.

Die Expertenkommission wird sich durch das BFE über die Verhandlungen mit der EU orientieren lassen und die Umsetzung in schweizerisches Recht begleiten.


Herausgeber

Bundesamt für Energie
http://www.bfe.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-1383.html