Bundeszwischenlager für radioaktive Abfälle

Bern, 15.12.2003 - Einsprachen gegen Änderung der Betriebsbewilligung. Gegen das Gesuch des Paul Scherrer Instituts um Änderung der Betriebsbewilligung für das BZL wurden 2 Einsprachen eingereicht.

Das Bundeszwischenlager (BZL) in Würenlingen dient der Lagerung von radioaktiven
Abfällen aus Medizin, Industrie und Forschung. Mit dem Gesuch vom 20. April 2001
beantragt das PSI, im BZL weitere Gebindearten einlagern zu dürfen und die Aktivitätsgrenzwerte aufzuheben. Das Gesuch, der Sicherheitsbericht sowie das Gutachten der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) und die Stellungnahme der Eidg. Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen (KSA) wurden vom 11. November bis am 10. Dezember 2003 öffentlich aufgelegt. Beide Einsprachen stammen aus dem benachbarten Ausland.

Die Hauptargumente gegen das Vorhaben sind:

- aus Gründen der Rechtsklarheit und zum Schutz der Bevölkerung seien die Aktivitätslimiten beizubehalten;
- das Strahlungspotential würde mit Aufhebung der Aktivitätsgrenzwerte ins
unermessliche ansteigen;
- es dürfe nicht dem Betreiber der Anlage freigestellt sein, nach eigenem Ermessen
beliebige Abfallbehälter zu verwenden;
- bei einem Versagen menschlicher oder technischer Überwachung gebe es keinen
wirklichen Schutz gegen radioaktive Strahlung;
- nachfolgende Generationen würden durch die radioaktiven Abfälle gefährdet.

Der Bundesrat wird voraussichtlich in der ersten Hälfte 2004 über das Gesuch entscheiden.


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Bundesamt für Energie
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