Änderung der Energieverordnung: energieEtikette nun auch für Backöfen

Bern, 19.11.2003 - Der Bundesrat hat eine Revision der Energieverordnung verabschiedet. Die Änderung wird per 1. Januar 2004 in Kraft gesetzt. Damit wird namentlich der Inhalt der EU-Richtlinie für elektrische Haushalt-Backöfen in das schweizerische Recht übernommen.

Im Rahmen von EnergieSchweiz ist bereits auf den 1. Januar 2002 für eine erste Gruppe von Elektrogeräten für den Haushalt die Deklaration des Energieverbrauchs mittels energieEtikette eingeführt worden. Dabei ging es um Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen, Wäschetrockner, kombinierte Wasch-/Trockenautomaten, Geschirrspüler sowie Haushaltlampen. Zum damaligen Zeitpunkt entsprach diese Geräteauswahl dem gültigen Stand für Deklarationsvorschriften im Haushalt-gerätebereich der EU. In der Zwischenzeit wurde in der EU eine weitere Richtlinie, nämlich für die Deklaration des Energieverbrauchs von Backöfen, in Kraft gesetzt. Mit einer Ergänzung der Energieverordnung um einen neuen Anhang wird der Inhalt dieser Richtlinie in der Schweiz per 1. Januar 2004 übernommen.

Gemäss dem neuen Anhang muss nun auch bei elektrischen Haushalt-Backöfen die
Effizienzklasse mittels energieEtikette verbrauchergerecht deklariert werden. Mit dieser
Massnahme sollen die Konsumentinnen und Konsumenten verstärkt für die Energieeffizienz sensibilisiert werden. Das Ausdehnen der Etikettierungspflicht auf Backöfen wird sowohl von Vertretern der Branche wie auch der Konsumentinnen und Konsumenten begrüsst.



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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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