Herkunft des Stroms wird künftig deklariert

Bern, 10.11.2004 - Der Bundesrat hat heute die Änderung der Energieverordnung (EnV) verabschiedet. Ab 2006 werden Konsumentinnen und Konsumenten auf ihren Stromrechnungen transparente Informationen über Art und Herkunft des von ihnen bezogenen Stroms erhalten. Weiter enthält die revidierte EnV Bestimmungen für eine gerechtere Verteilung der Mehrkosten aus der Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien. Dank der Einführung neuer Energieeffizienz-Klassen können Käuferinnen und Käufer besonders gute Haushaltskühlgeräte mittels „energieEtikette“ wieder auf einen Blick identifizieren. Die revidierte Verordnung tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.

Zum Entwurf für die Revision der Energieverordnung (EnV) vom 7. Dezember 1998 fand von Juni bis August 2004 die Vernehmlassung statt. In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat im Wesentlichen die im Vernehmlassungsentwurf enthaltenen Bestimmungen verabschiedet. Die Änderung der Energieverordnung wird per 1. Januar 2005 in Kraft treten.

Stromkennzeichnung

Die primären Ziele der Stromkennzeichnung sind der Schutz und die transparente Information der Konsumentinnen und Konsumenten. Sie können ab 2006 auf ihren Stromrechnungen neben Angaben zum Stromverbrauch und Preis auch ablesen, ob der Strom mit Wasserkraft, Kernenergie, Wind, Sonne, etc. produziert wurde. Die Stromkonsumentinnen und -konsumenten erhalten damit eine wichtige Entscheidungshilfe für die Wahl eines bestimmten Stromprodukts in die Hand. In einem zukünftigen offenen Markt, wie er im Entwurf des Bundesgesetzes über die Stromversorgung (StromVG) vorgezeichnet ist, werden Wahlfreiheit und transparente Information eine zentrale Bedeutung erhalten. Bis dahin unterstützt die Stromkennzeichnung die Marketinganstrengungen innovativer Energieversorgungsunternehmen im Bereich der „grünen Stromprodukte“. Die EU-Mitgliedstaaten sind bereits seit dem 1. Juli 2004 zur Stromkennzeichnung verpflichtet.

Einige der Vernehmlassungsteilnehmer haben geltend gemacht, dass die Einführung der Stromkennzeichnung bis zu einer gesetzlichen Regelung der Strommarktöffnung aufzuschieben sei. Der Bundesrat will jedoch die Stromkennzeichnung im Interesse der Transparenz schon jetzt einführen. Das Jahr 2005 dient als erstes Erhebungsjahr, so dass den Konsumentinnen und Konsumenten im Jahr 2006 erstmals eine Stromdeklaration vorgelegt werden kann. Mit der revidierten EnV werden in der Schweiz auch die Herkunftsnachweise für Elektrizität aus erneuerbaren Energien „offizialisiert“, was insbesondere für die Vermarktung der schweizerischen Wasserkraft im internationalen Stromhandel von Bedeutung ist.

Berechnungsmethode Strommix

Die Berechnungsmethode des europäischen Systems und die in der revidierten EnV definierten Schweizer Lösung geht von der gesamthaft an die Endkunden gelieferten Elektrizität aus („Lieferantenmix“). Danach muss beispielsweise ins Ausland verkaufte Wasserkraft bei der Stromdeklaration zuhanden der Konsumentinnen und Konsumenten abgezogen werden.

Mehrkostenfinanzierung für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien

Artikel 7 des Energiegesetzes verpflichtet die Energieversorgungsunternehmen (EVU) dazu, den von unabhängigen Produzenten aus erneuerbaren Energien gewonnenen Strom abzunehmen. Die EVU werden dadurch mit Mehrkosten belastet, die sich aus der Differenz zwischen dem garantierten Abnahmepreis von durchschnittlich 15 Rappen pro Kilowattstunde und dem marktorientierten Bezugspreis ergeben. Die Revision der Energieverordnung schafft nun einen neuen Finanzierungsmechanismus für diese Mehrkosten. Bereits heute müssen die inländischen Endverbraucher diese Mehrkosten in der Grössenordnung von durchschnittlich 0,05 Rappen pro Kilowattstunde tragen. Bisher wurden EVU und Endverbraucher in Regionen mit einer überproportional hohen Stromeinspeisung von unabhängigen Produzenten (vorwiegend aus Kleinwasserkraftwerken) überdurchschnittlich stark belastet. Mit dem neuen Finanzierungsmechanismus werden die Mehrkosten solidarisiert, das heisst gleichmässig auf alle Endverbraucher verteilt.

Neue Energieeffizienz-Klassen für Haushaltskühl-, Tiefkühl- und Gefriergeräte

Seit dem 1. Januar 2002 muss der Energieverbrauch für verschiedene Kategorien von Haushaltselektrogeräten deklariert werden. Die Vorschriften zur so genannten „energieEtikette“ wurden im Rahmen des Programms EnergieSchweiz in Übereinstimmung mit EU-Rechtsakten erlassen. Die EU hat im Juli 2003 ihre diesbezüglichen Vorschriften der technischen Entwicklung angepasst. Mit der Änderung von Anhang 1.2 der Energieverordnung  wird das schweizerische Recht an die Entwicklung in der EU angepasst.

Der Grossteil der Haushaltskühl-, Tiefkühl- und Gefriergeräte fällt heute bereits in die Energieeffizienz-Klasse A. Durch die Einführung der zwei neuen Energieeffizienz-Klassen A+ und A++ wird es wieder möglich, die besten Geräte zu kennzeichnen. Ebenfalls angepasst wird die Berechnung des Normverbrauchs der deklarierten Kühlgeräte.


Adresse für Rückfragen

Marianne Zünd, Leiterin Kommunikation BFE, Tel. 031 322 56 75 / 079 763 86 11
Martin Renggli, Leiter Abteilung Energiewirtschaft und –politik, Tel. 031 322 56 33



Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-13898.html