Bundeszwischenlager für radioaktive Abfälle: Änderung der Bewilligung

Bern, 07.11.2003 - Das Bundeszwischenlager (BZL) in Würenlingen dient der Lagerung von radioaktiven Abfällen aus Medizin, Industrie und Forschung. Am 20. April 2001 hatte das Paul Scherrer Institut (PSI) ein Gesuch um Änderung der Betriebsbewilligung für das BZL eingereicht. Die Gesuchsunterlagen werden nun zusammen mit den Gutachten der Sicherheitsbehörden vom 11. November bis 10. Dezember 2003 öffentlich aufgelegt.

Mit seinem Gesuch beantragt das PSI, im BZL weitere Gebindearten einlagern zu dürfen
und die Aktivitätsgrenzwerte aufzuheben. Das vollständige Gesuch ist im Internet
unter http://www.energie-schweiz.ch/internet/02339/index.html?lang=de einsehbar.

In der Zwischenzeit haben die Aufsichtsbehörden das Projekt überprüft und ihre Ergebnisse in sicherheitstechnischen Gutachten festgehalten. Das Gutachten der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) und die Stellungnahme der Eidg. Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen (KSA) werden zusammen mit dem Gesuch und dem Sicherheitsbericht vom 11. November bis am 10. Dezember 2003 bei der Staatskanzlei des Kantons Aargau, bei der Gemeindeverwaltung Würenlingen und
beim Bundesamt für Energie (BFE) in Ittigen/Bern zur Einsichtnahme öffentlich aufgelegt.

Gegen die Erteilung der Bewilligung können diejenigen Personen und Organisationen
Einsprache erheben, die durch den Betrieb des BZL in besonderem Masse betroffen sind. Die Einsprachen sind innert der Auflagefrist beim Bundesamt für Energie, 3003 Bern, einzureichen.



Herausgeber

Bundesamt für Energie
http://www.bfe.admin.ch

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