Bundesgesetz über die Stromversorgung: Vernehmlassung stützt die Kompromisslösung

Bern, 01.10.2004 - Die vom Bundesrat Anfang Juli eröffnete Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Stromversorgung und zur Revision des Elektrizitätsgesetzes ist gestern zu Ende gegangen. Erste Analysen der Ergebnisse stützen die vorgeschlagene Kompromisslösung als gute Basis für die kommenden Gesetzesarbeiten. Die eingegangenen Stellungnahmen werden nun ausgewertet und die Vorlage entsprechend überarbeitet. Der Bundesrat wird die Botschaft zu den beiden Vorlagen voraussichtlich gegen Ende 2004 verabschieden.

Am 7. Juli 2004 hat der Bundesrat die Entwürfe zum Bundesgesetz über die Stromversorgung (StromVG) und zur Revision des Elektrizitätsgesetzes (EleG) in die Vernehmlassung geschickt. Hauptziel dieser Vorlagen ist die Schaffung stabiler Rahmenbedingungen für eine sichere, nachhaltige Stromversorgung und für einen geordneten Strommarkt im sich verändernden schweizerischen und europäischen Umfeld.

Zu den beiden Vorlagen sind insgesamt rund 150 Stellungnahmen eingegangen, die nun im Detail ausgewertet werden. Erste Analysen zeigen, dass insbesondere Kantone, Städte und Gemeinden den vorgeschlagenen Kompromiss für die Regelung des Strommarktes begrüssen. Vielfach befürwortet werden das etappierte Vorgehen, die Massnahmen zum Schutz der Kleinverbraucher und die Angleichung der schweizerischen Vorschriften an die europäischen Richtlinien zum grenzüberschreitenden Stromhandel. Die Stellungnahmen aus der Strombranche sind kontrovers und reichen von einer weitgehenden Zustimmung bis zur völligen Ablehnung der Vorlage.

Eine verstärkte Förderung der erneuerbaren Energien wird von den Vernehmlassern nicht grundsätzlich in Frage gestellt, einige schlagen jedoch vor, die entsprechenden Ziele und Massnahmen vom StromVG zu trennen.

Die Vorlagen werden nun aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen überarbeitet. Da die detaillierten Ausführungsbestimmungen auf Verordnungsstufe geregelt werden können, soll das StromVG, wie von verschiedenen Vernehmlassern angeregt, als schlankes Rahmengesetz ausformuliert werden. Der vorgeschlagene Kompromiss zum Marktöffnungszeitplan erwies sich in der Vernehmlassung als Mittelweg zwischen den teilweise weit auseinander liegenden Interessen. Er kann somit weiter als gute Basis für die kommenden Gesetzesarbeiten dienen.

Die Botschaft zu den beiden Vorlagen wird vom Bundesrat voraussichtlich noch dieses Jahr verabschiedet, so dass die Beratungen im Parlament Anfang 2005 beginnen können.


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