KKW Gösgen: Nasslager für abgebrannte Brennelemente

Bern, 30.06.2004 - Der Bundesrat hat der Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG (KKG AG) die Bau- und Betriebsbewilligung für ein Nasslager für abgebrannte Brennelemente erteilt.

Im Kernkraftwerk Gösgen (KKG) besteht zurzeit ein Nasslager für 650 abgebrannte Brennelemente. Um Kapazitätsengpässe zu vermeiden, will das KKG ein zusätzliches Nasslager für 1008 abgebrannte Brennelemente bauen. Nach dem neuen Kernenergiegesetz, welches voraussichtlich am 1. Januar 2005 in Kraft treten wird, dürfen ab dem 1. Juli 2006 während 10 Jahren keine abgebrannten Brennelemente mehr zur Wiederaufarbeitung ausgeführt werden. Ohne Wieder­aufarbeitung und ohne den geplanten Ausbau reicht die Kapazität des bestehenden Nasslagers für abgebrannte Brennelemente im KKG bis 2008.

Gestützt auf die Beurteilung der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) und der Eidg. Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen (KSA) kommt der Bundesrat zum Schluss, dass der sichere Betrieb des Nasslagers gewährleistet werden kann. Auch die umweltschutz-, gewässerschutz- und forstrechtlichen Voraussetzungen sind erfüllt.

Das Dispositiv des Entscheids wird im Bundesblatt, im Amtsblatt des Kantons Solothurn und im Niederämteranzeiger veröffentlicht. Der vollständige Entscheid wird bei der Gemeindeverwaltung Däniken und beim Bundesamt für Energie vom 20. Juli bis am 14. September 2004 öffentlich aufgelegt. 


Adresse für Rückfragen

Marianne Zünd, Bundesamt für Energie, Tel. 031 322 56 75 / 079 763 86 11


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