Radioaktive Abfälle sicher entsorgen

Bern, 25.10.2003 - Das Bundesamt für Energie BFE und das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft des Kantons Zürich AWEL haben am Samstag in Trüllikon (ZH) über die Entsorgung hochradioaktiver Abfälle orientiert. Erstmals wurde die Bevölkerung eingeladen, nachdem drei frühere Veranstaltungen für Behördenvertreter aus der Nordostschweiz und des angrenzenden Deutschlands bestimmt waren.

Seit Beginn der 80-er Jahre wird in der Schweiz mit grossem Aufwand nach sicheren
und dauerhaften Lösungen zur Entsorgung radioaktiver Abfälle geforscht. Ende 2002
hat die Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) dem
Bund den Entsorgungsnachweis für hochaktive Abfälle eingereicht.

Schutz von Mensch und Umwelt hat erste Priorität

In der Mehrzweckhalle Trüllikon erklärten die Veranstalter den Stand der Arbeiten und
das weitere Vorgehen mit einer Standausstellung, Vorträgen und einer längeren Diskussionsrunde. Dabei war zu erfahren, dass radioaktive Abfälle nicht nur aus Kernkraftwerken, sondern auch aus Medizin, Industrie und Forschung anfallen. Das neue Kernenergiegesetz schreibt dafür die geologische Tiefenlagerung in der Schweiz vor.
Oberstes Ziel der Entsorgung ist der Schutz von Mensch und Umwelt vor radioaktiver
Strahlung.

Zieltermin 2040

Nach Abschluss der Überprüfung des Entsorgungsnachweises – voraussichtlich Ende
2004 – ist die Durchführung eines öffentlichen Auflageverfahrens vorgesehen. Dieses
soll die Transparenz erhöhen und es allen Interessierten ermöglichen, sich zu äussern.
Der Entscheid des Bundesrates zum Entsorgungsnachweis und zum weiteren Vorgehen
bei der Entsorgung hochaktiver Abfälle ist in der ersten Hälfte 2006 zu erwarten. Zum
weiteren Vorgehen gehören neben einem Zeitplan auch die Fragen, ob alternative Inlandoptionen vertieft abgeklärt werden müssen und ob allenfalls Lösungen im Ausland
in Betracht zu ziehen sind. Zieltermin für die Inbetriebnahme eines Lagers für hochaktive Abfälle ist 2040.

Rahmenbewilligung als wichtigster politischer Entscheid

Den wichtigsten politischen Entscheid bildet die vom Bundesrat zu erteilende und von
der Bundesversammlung zu genehmigende Rahmenbewilligung. Der Standortkanton und die in unmittelbarer Nähe liegenden Nachbarkantone und Nachbarländer können
bei der Vorbereitung des Bewilligungsentscheids mitwirken. Gegen das Rahmenbewilligungsgesuch kann jede Person schriftlich Einwendungen erheben. Falls die Bundesversammlung die Rahmenbewilligung genehmigt, ist das fakultative Referendum möglich.

Frühzeitige Information mit Hilfe von drei Gremien

Grossen Wert legt das BFE auf eine frühzeitige und vollständige Information. Um den
Einbezug der schweizerischen und deutschen Behörden sicherzustellen, hat es drei
Gremien eingesetzt: Einen Ausschuss bestehend aus Regierungsvertretern der betroffenen Kantone sowie des Bundeslandes Baden-Württemberg, ein Forum unter der Leitung der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK), in dem die Fachleute der Region ihre technischen Fragen und Anregungen einbringen und diskutieren sowie eine Arbeitsgruppe Information und Kommunikation.

Entsorgungsnachweis

Der Entsorgungsnachweis ist keine atomrechtliche Bewilligung und keine Standortwahl.
Er ist ein Nachweis über die grundsätzliche Machbarkeit der Entsorgung der radioaktiven Abfälle in einer bestimmten geologischen Schicht. Er soll aufzeigen, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit ein genügend grosser Gesteinskörper mit den erforderlichen
Eigenschaften existiert, und dass gestützt darauf weitere Erkundungsarbeiten und später bei positivem Befund der Bau eines geologischen Tiefenlagers mit Aussicht auf Erfolg in Angriff genommen werden könnte.


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