Kernenergieverordnung: Eröffnung der Vernehmlassung

Bern, 12.05.2004 - Der Bundesrat hat das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ermächtigt, bei den Kantonen, den politischen Parteien und interessierten Organisationen eine Vernehmlassung zum Entwurf der Kernenergieverordnung (KEV) durchzuführen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 13. August 2004. Es ist geplant, das neue Kernenergiegesetz (KEG) und die KEV auf den 1. Januar 2005 in Kraft zu setzen. Mit der neuen KEV sollen das KEG umgesetzt und die Anforderungen der Aufsichtsbehörden an Kernanlagen besser verankert werden.

Am 21. März 2003 haben die Eidgenössischen Räte das KEG verabschiedet. Die 100-tägige Referendumsfrist ist am 4. September 2003 ungenutzt abgelaufen.

Für die Umsetzung des neuen KEG musste weitgehend neues Verordnungsrecht geschaffen werden, da im geltenden Recht sowohl die Anforderungen an die nukleare Sicherheit als auch an die Sicherung (Schutz gegen Sabotage, Entwendung und Weiterverbreitung von Kernwaffen) nur teilweise umschrieben sind. Die Richtlinien der Aufsichtsbehörden, welche die diesbezüglichen Anforderungen bereits heute im Wesentlichen regeln, müssen nun teilweise in Verordnungsrecht überführt werden.

Die Umsetzung des KEG erfordert auch Änderungen mehrerer bestehender und die Schaffung neuer Verordnungen. Neu sind beispielsweise die Verordnungen über die Anforderungen an das Personal von Kernanlagen, an die Sicherheit nuklearer Druckgeräte, sowie im Bereich der Sicherung.

Neu gegenüber dem geltenden Recht und der Praxis sind die Bestimmungen über die Stilllegung von Kernanlagen und grosse Teile des Kapitels über radioaktive Abfälle. Die Bestimmungen über den Betrieb von Kernanlagen wie auch andere Teile der KEV entsprechen weitestgehend dem geltenden Recht oder der Praxis der Bewilligungs- und Aufsichtsbehörden.

Nach der KEV wird ein weiteres Verordnungspaket voraussichtlich anfangs 2005 in die Vernehmlassung geschickt.


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