Mitsprache bei der Entsorgung radioaktiver Abfälle

Bern, 15.10.2003 - Zum Entsorgungsnachweis für hochaktive Abfälle im Zürcher Weinland können Betroffene und alle Interessierten Stellung nehmen, und zwar auf schweizerischer und deutscher Seite. In einem allfälligen Rahmenbewilligungsverfahren für ein geologisches Tiefenlager werden auch Nachbarkantone und -länder beigezogen. Die Mitsprache beginnt jedoch schon früher. Die Überprüfung des Entsorgungsnachweises soll transparent erfolgen. Das geht aus der Antwort des Bundesrates auf eine Interpellation von Nationalrat Fehr hervor.

Der Bundesrat hat heute die Interpellation 03.3278 Fehr Hans-Jürg mit dem Titel „Mitsprache bei Atommüll-Endlagern“ beantwortet. Der Interpellant stützte sich auf das Kernenergiegesetz (KEG), für das die Referendumsfrist am 4. September unbenutzt abgelaufen ist.

Mitsprache beginnt lange vor einem Rahmenbewilligungsverfahren

Rahmenbewilligungsgesuche für geologische Tiefenlager werden sich im Wesentlichen auf Erkenntnisse aus erdwissenschaftlichen Untersuchungen stützen, welche bewilligungspflichtig sind. Im Hinblick auf die Entsorgung der hochaktiven Abfälle untersuchte die Nagra seit anfangs der achtziger Jahre bis Mitte der neunziger Jahre das kristalline Grundgebirge in der Nordschweiz, unter anderem mit einer Reihe von bewilligungspflichtigen Sondierbohrungen.

Auch die Untersuchungen im Zürcher Weinland waren bewilligungspflichtig. Die seit 1994
durchgeführten Feldarbeiten lieferten Grundlagen für den Standortnachweis und dienen als Entscheidungsgrundlage hinsichtlich einer eventuellen Weiterführung von Erkundungsarbeiten für eine Standortcharakterisierung in den Sedimentgesteinen.

Bundesrat entscheidet nach öffentlichem Auflageverfahren

Über den Entsorgungsnachweis und das weitere Vorgehen wird der Bundesrat aus heutiger Sicht in der ersten Hälfte 2006 entscheiden. Bei diesem Entscheid haben betroffene Personen ein Recht auf Teilnahme am Verfahren. Zudem können im Rahmen des öffentlichen Auflageverfahrens (voraussichtlich 2005) alle Interessierten ihre Bemerkungen zu den aufgelegten Unterlagen, Gutachten und Stellungnahmen einreichen. Damit können insbesondere auch Personen und öffentliche Stellen in Nachbarkantonen und Deutschland am Verfahren mitwirken.

Transparente Überprüfung des Entsorgungsnachweises für hochaktive Abfälle

Bei der Überprüfung des Entsorgungsnachweises misst der Bund einer offenen und
transparenten Information grosse Bedeutung zu. Zu diesem Thema organisieren der Kanton Zürich und das Bundesamt für Energie (BFE) am 25. Oktober 2003 in Trüllikon ZH eine öffentliche Informationsveranstaltung. Für die schweizerischen und deutschen Behörden hat das BFE seit 2001 bereits an drei Veranstaltungen über die Resultate der erdwissenschaftlichen Untersuchungen im Zürcher Weinland informiert. Um den Einbezug der schweizerischen und deutschen Behörden zu verstärken, setzte das BFE zudem drei Gremien, bestehend aus schweizerischen und deutschen Behördenvertretern, ein.

Entsorgungsnachweis

Der Entsorgungsnachweis ist keine atomrechtliche Bewilligung und keine Standortwahl. Er ist ein Nachweis über die grundsätzliche Machbarkeit der Entsorgung der radioaktiven Abfälle in einer bestimmten geologischen Schicht. Er soll aufzeigen, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit ein genügend grosser Gesteinskörper mit den erforderlichen Eigenschaften existiert, und dass gestützt darauf weitere Erkundungsarbeiten und später bei positivem Befund der Bau eines geologischen Tiefenlagers mit Aussicht auf Erfolg in Angriff genommen werden könnte.


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