UVEK verlangt Klärung der Fakten

Bern, 03.10.2003 - Der Hergang der Ereignisse und die genauen Hintergründe der Strompanne vom letzten Sonntag sind noch nicht geklärt. Bevor Folgerungen über die Krisenorganisation im Stromsektor, die Aufgaben der Aufsichtsbehörde oder die Zusammenarbeit mit den Nachbarländern gezogen werden, erwartet das UVEK eine Klärung der Ursachen der Netzausfälle und der Reaktionen der Stromwirtschaft. Ergebnisse werden innert Monatsfrist erwartet.

Das UVEK erwartet bis Mitte Oktober 2003 von der ETRANS, der Koordinationsstelle für das schweizerische Übertragungsnetz, und den betroffenen Netzbetreiberinnen eine ausführliche Berichterstattung über die Gründe und die Abfolge der Ereignisse.

Das Departement beauftragt zusätzlich das Eidgenössische Starkstrominspektorat und das Bundesamt für Energie (BFE) mit einer eigenen Untersuchung. Von Interesse ist eine Beurteilung insbesondere der Schaltvorgänge, Lastflüsse und des Verhaltens der Beteiligten. Wichtig sind ferner Aussagen zu Präventivmassnahmen und allenfalls nötigen Anpassungen des Vorgehens bei Störfällen. Dieser Bericht soll bis Ende Oktober 2003 vorliegen.

Seitens des BFE wurden Gespräche mit den Netzregulatoren und den für die Elektrizitätsfragen zuständigen Behörden in Frankreich und Italien aufgenommen. Als neutrale Stelle soll Nordel einbezogen werden (Nordel ist eine Organisation für die Zusammenarbeit der Übertragungsnetzbetreiberinnen der nordischen Länder). Vorrangiges Ziel ist eine gemeinsame Beurteilung der Strompanne. In den Gesprächen soll auch die künftige Zusammenarbeit mit unseren Nachbarländern im Krisenfall geklärt werden.

Aus der Netzstörung vom 28.09.03 ergeben sich voraussichtlich auch Folgerungen für das im UVEK in Arbeit befindliche Gesetz zur Elektrizitätswirtschaftsordnung. Insbesondere stellt sich die Frage, ob die heutigen Strukturen der Stromwirtschaft und der Behörden zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit ausreichen.


Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-1402.html