KKW Gösgen: Einsprachen gegen ein neues Nasslager

Bern, 29.09.2003 - Gegen das Gesuch der Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG um Bau- und Betriebsbewilligung für ein Nasslager für abgebrannte Brennelemente haben 17 Personen und Organisationen Einsprache erhoben.

Im Kernkraftwerk Gösgen besteht zur Zeit ein Nasslager für 650 abgebrannte Brennelemente. Um Kapazitätsengpässe zu vermeiden, soll ein zusätzliches Zwischenlager für 1000 abgebrannte Brennelemente gebaut werden. Am 26. Juni 2002 hatte die Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG daher ein Gesuch um Erteilung einer Bau- und Betriebsbewilligung für das Nasslager für abgebrannte Brennelemente eingereicht. Dieses wurde zusammen mit dem Sicherheitsbericht und dem Umweltverträglichkeitsbericht sowie dem Gutachten der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) und der Stellungnahme der Eidg. Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen (KSA) vom 26. August bis am 24. September 2003 öffentlich aufgelegt.

Die Hauptargumente gegen das Vorhaben sind:

- Fehlender Rechtsschutz gegen eine Bewilligung des Bundesrates; die entsprechenden Vorschriften des neuen Kernenergiegesetzes seien sofort in Kraft zu setzen;

- Verzicht auf den Einsatz von Mischoxid-(MOX-)Brennelementen;

- Reduktion des Nasslagers auf das unbedingt Notwendige;

- fehlender Nachweis, dass die zusätzliche Freisetzung von radioaktiven Stoffen keine nachteiligen Folgen auf das Erbgut der AnwohnerInnen hätte;

- Mängel bezüglich passivem Kühlsystem;

- fehlende Untersuchungen zu Szenarien des Terrors, von Sabotage und Krieg.

Der Bundesrat wird voraussichtlich anfangs 2004 über das Gesuch entscheiden.


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Bundesamt für Energie
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