Kernenergiegesetz: Referendumsfrist läuft unbenutzt ab

Bern, 02.09.2003 - Die Referendumsfrist für das Kernenergiegesetz (KEG) läuft am 4. September 2003 unbenutzt ab. Der Bundesrat wird das Gesetz nicht vor dem 1. Januar 2005 in Kraft setzen können, weil bis dahin noch umfangreiche gesetzgeberische Arbeiten nötig sind.

Dabei geht es um:

• Die neue Kernenergieverordnung (KEV);
• Änderungen bestehender Verordnungen (insbesondere betreffend Strahlenschutz,
Notfallschutz, Stilllegungs- und Entsorgungsfonds);
• Änderung der Energieverordnung (Stromkennzeichnung sowie Abgeltung der
Mehrkosten der Stromeinspeisungen aus erneuerbarer Energie).

In der KEV müssen verschiedene Bestimmungen des KEG präzisiert und weitgehend
neues Verordnungsrecht geschaffen werden, z. B. in den Bereichen nukleare Güter,
Betrieb und Stilllegung von Kernanlagen, radioaktive Abfälle.

Die Eröffnung der Vernehmlassung ist für den Frühsommer 2004 geplant. KEG, KEV
und einen Teil der Änderungen bestehender Verordnungen wird der Bundesrat aus
heutiger Sicht auf den 1. Januar 2005 in Kraft setzen können, die Änderung der Energieverordnung wenn möglich bereits auf den 1. Oktober 2004.

Die Umsetzung des KEG erfordert weitere neue Verordnungen (etwa betreffend Anforderungen an das Personal von Kernanlagen, nukleare Druckgeräte, elektrische und
mechanische Ausrüstungen); diese sollen jedoch erst später erarbeitet werden.

Das KEG enthält folgende wesentlichen Bestimmungen: Option Kernenergie offen halten, Moratorium bei der Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente, fakultatives
Referendum bei neuen Kernanlagen, Mitwirkung der Standort- und Nachbarkantone
sowie Nachbarstaaten bei der Vorbereitung eines Rahmenbewilligungsentscheides für
neue Kernanlagen, Konzept der Entsorgung radioaktiver Abfälle, finanzielle Sicherstellung von Stilllegung und Entsorgung, Koordination der Bewilligungsverfahren, Beschwerdemöglichkeit gegen Bewilligungsentscheide für Kernanlagen.


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Bundesamt für Energie
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