KKW Gösgen: Nasslager für abgebrannte Brennelemente

Bern, 21.08.2003 - Am 26. Juni 2002 hatte die Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG ein Gesuch um Bau- und Betriebsbewilligung für ein Nasslager für abgebrannte Brennelemente eingereicht. Die Gesuchsunterlagen werden nun zusammen mit den Gutachten der Sicherheitsbehörden vom 26. August bis 24. September 2003 öffentlich aufgelegt.

Im Kernkraftwerk Gösgen (KKG) besteht zur Zeit ein Nasslager für 650 abgebrannte
Brennelemente. Dieses befindet sich im Reaktorgebäude. Um Kapazitätsengpässe zu
vermeiden, will das KKG ein zusätzliches Zwischenlager für 1000 abgebrannte Brennelemente bauen. Am 26. Juni 2002 hatte die Kernkraftwerk Gösgen AG daher ein Gesuch um Erteilung einer Bau- und Betriebsbewilligung für das Nasslager für abgebrannte Brennelemente eingereicht. In der Zwischenzeit haben die Aufsichtsbehörden das Projekt überprüft und ihre Ergebnisse in sicherheitstechnischen Gutachten festgehalten.

Das Gesuch wird zusammen mit dem Sicherheitsbericht und dem Umweltverträglichkeits-bericht sowie dem Gutachten der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen
(HSK) und der Stellungnahme der Eidg. Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen
(KSA) vom 26. August bis am 24. September 2003 bei der Staatskanzlei des Kantons
Solothurn, bei der Gemeindeverwaltung Däniken und beim Bundesamt für Energie
(BFE) in Ittigen/Bern zur Einsichtnahme öffentlich aufgelegt.

Gegen die Erteilung der Bewilligung können diejenigen Personen und Organisationen
Einsprache erheben, die durch den Bau- und Betrieb des Nasslagers in besonderem
Masse betroffen sind. Die Einsprachen sind innert der Auflagefrist beim Bundesamt für
Energie, 3003 Bern, einzureichen.

Der Bundesrat wird voraussichtlich im Dezember 2003 über das Gesuch entscheiden.



Herausgeber

Bundesamt für Energie
http://www.bfe.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-1426.html