Energieetikette für Elektrogeräte: BFE macht Ernst mit der Kontrolle

Bern, 21.08.2003 - Auf den 1. Januar 2002 hatte der Bundesrat die Energieetikette für verschiedene Haushalt-Elektrogeräte eingeführt. Es sind dies: Kühl- und Gefriergeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen, Tumbler, Wasch-Trockenautomaten sowie Lampen. Ende Dezember 2002 ist die einjährige Übergangsfrist abgelaufen. Alle Anbieter solcher Geräte sind seitdem in der Pflicht, die Etikette vorschriftsgemäss einzusetzen und damit den Kunden die ihnen zustehenden Informationen zu vermitteln.

Um dieser Vorschrift Nachachtung zu verschaffen, hat das Bundesamt für Energie BFE
die Electrosuisse (vormals SEV) und das Eidgenössische Starkstrominspektorat in einem
gemeinsamen Auftrag mit der Kontrolle betraut. Laut Energiegesetz kann das BFE Bussen bis maximal 40'000 Franken aussprechen.



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Bundesamt für Energie
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