Vernehmlassung zum Bundesgesetz über das Eidgenössische Nuklear-Sicherheitsinspektorat eröffnet

Bern, 21.12.2005 - Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung zum Entwurf des Bundesgesetzes über das Eidgenössische Nuklear-Sicherheitsinspektorat eröffnet. Mit dem Gesetz soll die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen rechtlich verselbständigt werden.

Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) ist die Aufsichtsbehörde des Bundes auf dem Gebiet der Kernenergie. Sie beaufsichtigt die schweizerischen Kernanlagen in Bezug auf die nukleare Sicherheit und den Strahlenschutz. Organisatorisch ist die HSK heute ein Teil des Bundesamtes für Energie.

Nach dem internationalen Übereinkommen über nukleare Sicherheit müssen die Vertragsstaaten eine wirksame Trennung der Aufgaben der nuklearen Sicherheitsbehörden von denjenigen anderer Stellen oder Organisationen, die mit der Nutzung von Kernenergie befasst sind, gewährleisten. Das Kernenergiegesetz (KEG) sieht vor, dass die Aufsichtsbehörden in fachlicher Hinsicht nicht weisungsgebunden und formell von den Bewilligungsbehörden zu trennen sind.

Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf sollen die Vorgaben des Übereinkommens über die nukleare Sicherheit sowie des KEG umgesetzt und die HSK unter der Bezeichnung "Eidgenössisches Nuklear-Sicherheitsinspektorat" in eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes überführt werden.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 31. März 2006. Die Unterlagen sind erhältlich beim Bundesamt für Energie, 3003 Bern (Tel. 031 322 56 11) oder unter www.energie-schweiz.ch.


Adresse für Rückfragen

Marianne Zünd, Leiterin Kommunikation BFE, Tel. 031 322 56 75 / 079 763 86 11



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