Entsorgungs- und Stilllegungsfonds für Kernanlagen

Bern, 13.06.2003 - Die von den Betreibern von Kernanlagen geäufneten Fonds für die Entsorgung und Stilllegung von Kernanlagen liegen trotz schwieriger Rahmenbedingungen auf Plankurs. Dies geht aus den Jahresberichten und -rechnungen der beiden Fonds hervor, die dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zur Kenntnis gebracht wurden.

Die beiden Fonds wurden gegründet, um die Kosten für die Entsorgung radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente sowie für die Stilllegung von Kernanlagen nach deren Ausserbetriebnahme decken zu können. Beide Fonds weisen für das Jahr 2002 eine negative Performance aus. Da der Stilllegungsfonds über Jahre eine hohe Rendite erzielte und beim Entsorgungsfonds beträchtliche Vorauszahlungen geleistet wurden, sind beide Fonds nach wie vor auf Zielkurs.

Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke

Mit der Bundesratsverordnung vom 6. März 2000 wurde der Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke geschaffen. Die Betreibergesellschaften der vier Kernkraftwerke äufneten den Fonds erstmals 2001. Gemäss der Verordnung müssen die Betreiber neben den ordentlichen Beiträgen innerhalb von fünf Jahren zusätzlich diejenigen Beträge in den Fonds einbringen, die sie rückwirkend seit der Betriebsaufnahme der Kernkraftwerke zu bezahlen haben (Ausnahme Kernkraftwerk Leibstadt: bis zum Ablauf des 25. Betriebsjahres). Die Höhe der Beiträge bemisst sich nach den voraussichtlichen Entsorgungskosten. Ende 2002 belief sich das angesammelte Fondskapital auf 1‘432 Mio. Franken (2001: 1‘440 Mio. Franken).

Bei einer Negativperformance von -13,37% weist die Betriebsrechnung des Entsorgungsfonds im Berichtsjahr einen Verlust von rund 190 Mio. Franken aus. Unter Berücksichtigung der Vorauszahlungen in den Fonds resultiert per Ende 2002 gegenüber den Mindesteinlagen noch ein Einlageüberschuss von 414 Mio. Franken.

Stilllegungsfonds für Kernanlagen

Der Stilllegungsfonds für Kernanlagen wurde am 1. Januar 1984 gegründet. Er hat die Kosten zu tragen, welche durch die Stilllegung und den Abbruch von ausgedienten Kernanlagen sowie die Entsorgung der dabei anfallenden Abfälle entstehen. Ende 2002 belief sich das angesammelte Fondskapital auf 844 Mio. Franken (2001: 908 Mio. Franken).

Bei einer Negativperformance von -9,70% (2001: -5,44%) weist die Betriebsrechnung des Stilllegungsfonds im Berichtsjahr einen Verlust von rund 90 Mio. Franken aus. Dank der guten Renditen früherer Jahre liegt das Fondvermögen noch 50 Mio. Franken über dem budgetierten Wert.

Internetauftritt der beiden Fonds

Da die Finanzierung der Stilllegungs- und Entsorgungskosten von öffentlichem Interesse ist, sind die beiden Fonds ab sofort im Internet aufgeschaltet. Unter www.stilllegungsfonds.ch und www.entsorgungsfonds.ch finden sich die Jahresberichte, Hintergrundinformationen, Angaben zu den beiden Fonds, den Organen und Gremien, Links und Kontakte.



Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-1443.html