Informationsveranstaltung Schweiz-Deutschland zum Entsorgungsnachweis für hochaktive Abfälle

Bern, 06.06.2003 - Das Bundesamt für Energie BFE führt den Informationsaustausch mit der Nord-ostschweiz und dem angrenzenden Deutschland über die nukleare Entsorgung fort. Zum dritten Mal wurden am Freitag lokal und regional tätige Politikerin-nen und Politiker sowie Behörden über die neusten Entwicklungen orientiert. An dem Treffen in Marthalen (ZH) stand die Überprüfung des Entsorgungs-nachweises durch den Bund im Vordergrund.

Der von der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra)
im Dezember 2002 eingereichte Entsorgungsnachweis soll aufzeigen, dass die abgebrannten Brennelemente (BE) sowie die hochaktiven (HAA) und langlebigen mittelaktiven Abfälle (LMA) in der Schweiz sicher entsorgt werden können. Er basiert auf Untersuchungen im Zürcher Weinland, Experimenten im Felslabor Mont Terri (JU) sowie weiteren Laborarbeiten. Die Sicherheitsbehörden des Bundes sind im Begriff, die umfangreichen Unterlagen zu prüfen.

Öffentliches Auflageverfahren

Nach Abschluss der technischen Überprüfung des Entsorgungsnachweises – voraussichtlich Ende 2004 – ist die Durchführung eines öffentlichen Auflageverfahrens vorgesehen. Dieses soll die Transparenz erhöhen und es allen Interessierten ermöglichen, sich zu den Unterlagen, Gutachten und Stellungnahmen zu äussern. Der Entscheid des Bundesrates zum Entsorgungsnachweis BE/HAA/LMA und zum weiteren Vorgehen bei der Entsorgung dieser Abfälle ist in der ersten Hälfte 2006 zu erwarten. Zum weiteren Vorgehen gehören neben einem Zeitplan auch die Frage, ob die Entsorgung im In- oder im Ausland weiterzuverfolgen ist und wann ein solcher Entscheid getroffen werden soll. Ferner wird darüber zu befinden sein, ob alternative Inlandoptionen vertieft abgeklärt werden müssen.

Drei Gremien sichern Mitsprache der schweizerischen und deutschen Behörden

Das neue Kernenergiegesetz, für das gegenwärtig die Referendumsfrist läuft, enthält
Bestimmungen, die den Bau eines Tiefenlagers direkt betreffen. Gemäss KEG werden
die Bewilligungsverfahren beim Bund konzentriert. Den betroffenen Gemeinwesen
steht jedoch eine qualifizierte Mitsprachemöglichkeit zu. Danach sind der Standort-kanton, die in unmittelbarer Nähe liegenden Nachbarkantone und Nachbarländer an der
Vorbereitung des Rahmenbewilligungsentscheides zu beteiligen, mit dem der Standort
des Tiefenlagers festgelegt wird.

Um den Einbezug der schweizerischen und deutschen Behörden bereits heute sicherzustellen, setzt das BFE drei Gremien ein: Einen Ausschuss bestehend aus Regierungsvertretern der betroffenen Kantone sowie des Bundeslandes Baden-Württemberg, ein Forum unter der Leitung der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK), in dem die Fachleute der Kantone und des Bundeslandes Baden-Württemberg ihre technischen Fragen und Anregungen einbringen und diskutieren sowie eine Arbeitsgruppe Information und Koordination.

Grosser Teilnehmerkreis

Die Informationsveranstaltung stiess auf grosses Interesse, umfasste doch die Teilnehmerliste über 70 Namen. Von Schweizer Seite waren vertreten: Das BFE, die HSK, die Nagra sowie Kantons- und Gemeindevertreter aus den Kantonen Zürich, Aargau,
Schaffhausen und Thurgau.

Auf deutscher Seite waren vertreten das Wirtschaftsministerium sowie das Ministerium
für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg, das Regierungspräsidium Freiburg, die
Landkreise Waldshut, Konstanz und Schwarzwald-Baar mit den dort betroffenen Gemeinden.



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Bundesamt für Energie
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