Wirkung der kantonalen Energieförderprogramme stark gestiegen

(Letzte Änderung 10.09.2007)

Bern, 10.09.2007 - Die energetische Wirkung der kantonalen Energieförderprogramme hat im Jahr 2006 erneut deutlich zugenommen. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Wirkung insgesamt um über einen Drittel an. Die kantonalen Förderprogramme leisten damit einen wesentlichen Beitrag an die Energie- und CO2-Ziele des Bundes. Die erfreulichen Resultate zeigen, dass sich die Globalbeiträge des Bundes in Kombination mit dem harmonisierten Förderprogramm der Konferenz kantonaler Energiedirektoren als energiepolitische Instrumente bewähren.

Im Jahr 2006 verfügten 23 Kantone über die rechtlichen Voraussetzungen für ein kantonales Förderprogramm. Insgesamt wurden 45,7 Millionen Franken an Fördermitteln ausbezahlt (30,8 Mio. Fr. Kantonsmittel und 14,9 Mio. Fr. Globalbeiträge Bund. Darin enthalten sind auch Zahlungen aus Verpflichtungen der Vorjahre), mit welchen glänzende Resultate erzielt werden konnten:

  • eine Reduktion des Energiebedarfs um rund 268 Gigawattstunden (GWh) im Jahr 2006 (6'600 GWh bezogen auf die ganze Lebensdauer der Massnahmen),
  • 237 Millionen Franken an energetischen Investitionen,
  • eine Beschäftigungswirkung von 1'390 Personenjahren, und
  • eine Reduktion des CO2-Ausstosses um 77‘000 Tonnen (1,9 Millionen Tonnen bezogen auf die ganze Lebensdauer der Massnahmen).

Gesamtschweizerisch wurde ein Wirkungsfaktor von 1,77 kWh/Rp. errechnet (d.h. pro eingesparte kWh wurden 0,56 Rappen an Fördergeldern eingesetzt). Der heute vom Bundesamt für Energie veröffentlichte Bericht zur Wirkungsanalyse der kantonalen Förderprogramme 2006 wird massgebend sein für die Vergabe der Globalbeiträge für das Jahr 2008.

Im Vergleich zum Vorjahr konnten damit die Gesamt-Wirkung um 35% (!) und der Wirkungsfaktor im Durchschnitt aller Kantone um rund 8% gesteigert werden. Gegenüber dem Vorjahr wurden knapp 20% mehr an Fördermitteln ausbezahlt.

Wesentliche Anteile der direkten Fördermittel flossen in Massnahmen zur Verbesserung der Gebäudehülle (MINERGIE, Fassaden, Dach, Fenster, etc.) sowie in die Förderung von automatischen Holzfeuerungen und Sonnenkollektoren. Der Kanton Basel-Stadt weist mit 11,6 Millionen Franken (inkl. Globalbeitrag Bund) das am höchsten dotierte Förderprogramm auf, gefolgt von den Kantonen Bern, Aargau und Genf mit ausbezahlten Fördermitteln zwischen 3 und 8 Millionen Franken. Bezogen auf die ganze Lebensdauer der Massnahmen, erzielte der Kanton Basel-Stadt mit 1'454 GWh die grösste energetische Wirkung. Danach folgen Bern mit 1'341 GWh, Zürich mit 728 GWh und Aargau mit 638 GWh.

Diese erfreulichen Ergebnisse belegen, dass die Kantone im Gebäudebereich mit der Förderung von Gebäudesanierungen und erneuerbaren Energien beim Heizungsersatz die richtigen Schwerpunkte zur Erhöhung der Energieeffizienz setzen und sich die Globalbeiträge des Bundes in Kombination mit dem harmonisierten Förderprogramm der Konferenz kantonaler Energiedirektoren als energiepolitisches Instrument weiterhin bewährt. Die von den Kantonen zusätzlich zu den Globalbeträgen des Bundes eingesetzten 30,8 Millionen Franken sind somit gut investiert. Durch die zielgerichtete Anpassung der Vorschriften an den Stand der Technik im Bereich der Neubauten und die finanziellen Anreize zur Sanierung von bestehenden Gebäuden leisten die Kantone in der schweizerischen Energie- und Klimapolitik einen wichtigen Beitrag zur Zielereichung der Vorgaben des Kyoto-Protokolls. Die Kantone sind sich ihrer Verantwortung für den Gebäudebereich bewusst und werden ihre Anstrengungen gemäss den bisherigen Schwerpunkten zielstrebig weiterführen.

Zusatzinformation: Verteilung der Globalbeiträge 2007 an die Kantone

Im Jahr 2007 werden die Globalbeiträge (total 13,3 Millionen Franken) an 22 Kantone ausgerichtet. Einzig die Kantone Schwyz, Obwalden, Zug und St. Gallen besitzen 2007 die rechtlichen Voraussetzungen für den Erhalt von Globalbeiträgen nicht. Die Globalbeiträge ermöglichen es den Kantonen, optimal auf ihre Bedürfnisse ausgerichtete Programme zu gestalten und die Fördermittel dort einzusetzen, wo sie es am sinnvollsten erachten. Sie tragen mit ihren Programmen wesentlich zur Erreichung der Ziele von EnergieSchweiz vor allem im Gebäudebereich bei. Massgebend für die Höhe der Globalbeiträge 2007 waren der Wirkungsfaktor aus dem Berichtsjahr 2005 und das kantonale Förderbudget 2007. Jeder Kanton muss gemäss Energiegesetz mindestens ebenso viel eigene Mittel für das Förderprogramm zur Verfügung stellen wie der Bund.

Das Bundesamt für Energie und die Konferenz kantonaler Energiedirektoren veröffentlichen heute die folgenden drei Berichte:

Globalbeiträge an die Kantone nach Art. 15 Energiegesetz EnG: Wirkungsanalyse kantonaler Förderprogramme - Ergebnisse der Erhebung 2006
INFRAS, Zürich: Rolf Iten, Stefan Kessler und Christian Schneider;
Vertrieb: BFE, 3003 Bern, Tel. 031 322 56 53, bellinda.tria@bfe.admin.ch 

Stand der Energiepolitik in den Kantonen 2007
BFE, Sektion Öffentliche Hand und Gebäude, Bern;
Vertrieb: BFE, 3003 Bern, Tel. 031 322 56 53, bellinda.tria@bfe.admin.ch
Der Bericht enthält Informationen zur aktuellen Energiepolitik in den Kantonen sowie über deren Aktivitäten in den Bereichen Gesetzgebung, Vorbildfunktion, Förderung, interkantonale Zusammenarbeit und freiwillige Massnahmen im Rahmen von EnergieSchweiz.

Harmonisiertes Fördermodell der Kantone (HFM 2007): Schlussbericht
INFRAS, Zürich: Rolf Iten, Stefan Kessler und Christian Schneider;
Vertrieb: BFE, 3003 Bern, Tel. 031 322 56 53, bellinda.tria@bfe.admin.ch
Das harmonisierte Fördermodell bildet die Grundlage für die Kantone zur Angleichung ihrer Fördermodelle sowie zur Vereinfachung des Vollzugs über die Kantonsgrenzen hinweg. Das HFM lässt den Kantonen weiterhin genügend Spielraum, um eigene energiepolitische Schwerpunkte zu setzen und ihrer Finanzkraft Rechnung zu tragen. Die Version 2007 berücksichtigt die geänderten Rahmenbedingungen (u.a. geänderte Energiepreise, Neuerungen bei den relevanten Normen) seit Veröffentlichung der ersten Version aus dem Jahr 2003.


Adresse für Rückfragen

Gerhard Danioth, Präsident der Konferenz kantonaler Energiefachstellen, Amt für Energie Kanton UR, Tel. 041 875 26 23
Thomas Jud, Sektion Öffentliche Hand und Gebäude, BFE, Tel. 031 322 56 61
Fragen im Zusammenhang mit der Förderung der Energie- und Abwärmenutzung sowie Gesuche um Finanzhilfe sind direkt an die Energiefachstelle des betreffenden Kantons zu richten. Weitere Informationen dazu unter: www.bfe.admin.ch (=> Dienstleistungen => Dienstleistungen in meinem Kanton)



Herausgeber

Bundesamt für Energie
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