Neue gesetzliche Grundlage für den Elektrizitätsmarkt

Bern, 07.05.2003 - Nach der Ablehnung des EMG will der Bundesrat die Elektrizitätsversorgung spätestens 2007 auf neue gesetzliche Grundlagen stellen. Die Vorlage soll sowohl den Interessen der Haushalte als auch jenen der Wirtschaft Rechnung tragen. Im Auftrag des UVEK arbeitet nun eine Expertengruppe unter der Leitung von Alt-Regierungsrätin Dori Schär die Grundzüge der neuen Elektrizitätswirtschaftsordnung aus.

Das UVEK hat nach der Ablehnung des Elektrizitätsmarktgesetzes (EMG) im letzten Herbst eine Standortbestimmung durchgeführt. Mit rund dreissig Interessengruppen wurden bilaterale Gespräche geführt, um die anstehenden Probleme zu erörtern. Dabei wurde Handlungsbedarf in drei Bereichen festgestellt:

Erstens ist die internationale Stellung der schweizerischen Elektrizitätswirtschaft im Hinblick auf die vollständige Öffnung des EU-Strombinnenmarktes im Jahr 2007 zu sichern. Dabei steht die Transitfrage im Zentrum sowie der Marktzugang der Schweizerischen Elektrizitätswerke im EU-Raum.

Zweitens bezahlen die KMU wesentlich höhere Stromtarife als die ausländische Konkurrenz. Die lokalen Elektrizitätsverteiler erwarten günstigere Preise von ihren Vorlieferanten, nicht zuletzt auch im Interesse von Haushalten und Gewerbe.

Drittens muss die Versorgungssicherheit auch im liberalisierten Umfeld gewährleistet werden. Die Gesprächsteilnehmer waren sich weitgehend einig, dass die anstehenden Probleme mittelfristig nur mit einem neuen Gesetz geregelt werden können. Das neue Gesetz soll spätestens Mitte 2007 in Kraft gesetzt werden.

Die wesentlichen Elemente der neuen Elektrizitätswirtschaftsordnung sollen nun im Auftrag des UVEK durch eine Expertenkommission erarbeitet werden. Die Kommission wird Interessenvertreter der Wirtschaft, Elektrizitätsbranche, Gewerkschaften, Kantone und Gemeinden, sowie Konsumenten- und Umweltschutzorganisationen umfassen. Unterstützende Begleitgruppen sollen fachliche Grundlagen erarbeiten zu Fragen der Versorgungssicherheit, des Marktmodells, der Transparenz im Elektrizitätsmarkt sowie der Marktaufsicht und der Elektrizitätsproduktion aus erneuerbarer Energie.

Im Erdgasmarkt besteht ein weniger ausgeprägter Handlungsbedarf als bei der Elektrizität. Mit dem geltenden Rohrleitungsgesetz und der von der Gaswirtschaft geplanten Brancheneinigung ist die freie Lieferantenwahl möglich - allerdings nur für Grossverbraucher, die in der Lage sind, das Hochdrucknetz zu nützen. Falls sich dieser Weg als untauglich erweisen sollte, müssten auch für die Gaswirtschaft neue gesetzliche Leitplanken geschaffen werden.


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