Revision des Mietrechtes wird geprüft – Änderung der Verordnung als erster Schritt

Bern, 19.09.2007 - Durch eine Verordnungsänderung soll in der Mietzinsgestaltung nicht mehr der Hypothekarzinssatz der einzelnen Kantonalbanken, sondern ein für die ganze Schweiz geltender Referenzzinssatz massgebend sein. Was die Gesetzesebene anbelangt, soll in Zukunft ein Indexsystem die heutige Koppelung der Mietzinse an die Hypothekarzinse ablösen und die Mietzinsgestaltung vereinfachen und transparenter machen. Die Missbräuchlichkeit von Anfangsmietzinsen soll anhand von Vergleichsmieten überprüft werden. An diese Grundsätze haben sich die Organisationen der Mietenden und Vermietenden in der Schweiz am 18. September 2007 angenähert.

Die Verordnungsänderung sieht vor, dass für die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz auf den Durchschnittssatz aller inländischen Hypothekarforderungen abgestellt werden soll. Der neue Referenzsatz stellt ein gemäss dem Volumen der einzelnen Kreditverträge gewichtetes Mittel dar. Er soll vierteljährlich von der Schweizerischen Nationalbank im Auftrag des Bundes erhoben und veröffentlicht werden. Wenn eine Veränderung des Zinssatzes, bezogen auf das einzelne Mietverhältnis, 0.25 Prozentpunkte erreicht hat, kann der Mietzins erhöht, bzw. gesenkt werden. Bei den heutigen Zinssätzen beträgt die entsprechende Anpassung 3 %.

Heute kommt in der Mietzinsgestaltung der Satz der einzelnen Kantonalbanken zur Anwendung. Weil jedoch verschiedene Kantonalbanken keinen offiziellen Satz mehr bekannt geben, drängt sich diese Änderung auf.

Weitere Revisionspunkte sehen vor, dass energetische Verbesserungen bei Wohn- und Geschäftsräumen wertvermehrenden Investitionen gleichgestellt werden und zu einer Mietzinserhöhung berechtigen. Damit soll für die Vermieter ein Anreiz geschaffen werden, solche Verbesserungen durchzuführen. Ferner sollen Akontozahlungen für Nebenkosten gegenüber heute präziser geregelt werden. Es geht darum, zu vermeiden, dass bei Vertragsabschluss bewusst zu tiefe Akontobeträge festgelegt werden. Mit diesen Änderungen werden Anliegen von parlamentarischen Vorstössen aufgenommen.

Die Vorschläge für eine Verordnungsänderung werden im Rahmen einer konferenziellen Anhörung am 25. September 2007 den Kantonen, Parteien und Verbänden vorgestellt. Gestützt auf deren Ergebnisse wird das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) dem Bundesrat einen Antrag für die Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) unterbreiten.

Bezüglich einer Änderung des Obligationenrechtes haben sich bei den Fragen der Indexierung und der Vergleichsmiete die Standpunkte angenähert. Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung bestehen jedoch noch wichtige Differenzen, die Gegenstand von weiteren Verhandlungen sind.


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