Expertenkommission für eine Elektrizitätswirtschaftsordnung (ELWO)

Bern, 29.01.2004 - Die Expertenkommission für eine Elektrizitätswirtschaftsordnung (ELWO) unter Leitung von Alt-Regierungsrätin Dori Schaer-Born hat am 28. Januar 2004 den ersten Teil ihrer Arbeiten abgeschlossen. Gemäss ihrem Mandat, hat die Kommission in den letzten Monaten die wesentlichen Eckwerte und Grundlagen für den Gesetzesentwurf festgelegt.

Aufgrund dieser Eckwerte wird eine Juristengruppe den Gesetzesentwurf für eine neue Elektrizitätswirtschaftsordnung in den nächsten Wochen erarbeiten und dem Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zur Bewertung vorlegen. Die Expertenkommission wird Anfang Juni 2004 mit dem erläuternden Bericht zum Gesetzesentwurf befassen und zuhanden des Departements dazu Stellung nehmen. Departementsvorsteher Moritz Leuenberger wird in der Folge entscheiden, ob und mit welchen Varianten der Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung gehen soll und dem Bundesrat einen entsprechenden Antrag stellen.
Als zentrale Punkte der neuen Elektrizitätswirtschaftsordnung bezeichnet die Expertenkommission die Schaffung von stabilen Rahmenbedingungen für die Versorgungssicherheit und die Grundversorgung im Elektrizitätssektor sowie die Regulierung der Stromnetze. Ein unabhängiger, privatrechtlich organisierter Netzbetreiber (CH TSO) regelt den Zugang zum Netz. Zusätzlich erhält eine unabhängige Elektrizitätskommission (Regulator) starke Kompetenzen. Die Mehrheit der Kommission möchte die Gesetzesvorlage mit flankierenden Massnahmen zur Stärkung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und zur Verbesserung der Energieeffizienz ausstatten.
Die Kommission spricht sich für eine etappenweise Umsetzung der Marktöffnung aus. Endziel soll gemäss einer Mehrheit der Kommission das Markt-Modell «Wahlmodell mit abgesicherter Stromversorgung» sein. Eine Minderheit lehnt dieses Modell ab, ist aber unter Vorbehalt bereit, die erste Etappe auf dem Weg zu diesem Endziel mit zutragen. Diese sieht eine Teilmarktöffnung vor. In den nächsten Wochen wird eine Untergruppe der Kommission an einer Konsenslösung für die technischen Details dieser ersten Etappe arbeiten.
Weiter ist eine Mehrheit der Kommission der Meinung, dass zwischen der ersten Etappe der Marktöffnung und dem angestrebten Endziel «Wahlmodell mit abgesicherter Stromversorgung» die Möglichkeit des fakultativen Referendums eingebaut werden soll. Zweck dieser «Zwischenstation» ist es, die Erfahrungen aus der Teilmarktöffnung zu reflektieren und dann den Weg zum definitiven Ziel freizugeben. Eine Minderheit möchte das Wahlmodell direkt einführen.
Die Expertenkommission befürwortet weiterhin die vorzeitige Umsetzung der Transitverordnung der Europäischen Union für die Transite bis Mitte 2005.


Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-14682.html