Unterzeichnung internationaler Kernenergie-Protokolle

Bern, 28.01.2004 - Der Bundesrat hat den ständigen Vertreter der Schweiz bei der OECD ermächtigt, die Protokolle zur Änderung des Pariser Übereinkommens über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiete der Kernenergie und des Brüsseler Zusatzübereinkommens vorbehaltlich der Ratifikation zu unterzeichnen.

Die Schweiz gehört zu den Erstunterzeichnern der in den Jahren 1960 bzw. 1963 im Rahmen der OECD getroffenen Haftpflichtübereinkommen von Paris und Brüssel. Einer Ratifikation stand jedoch bis heute entgegen, dass diese Übereinkommen auf dem Prinzip der beschränkten Haftung des Inhabers einer Kernanlage bei einem Unfall basieren. Demgegenüber sieht das schweizerische Recht eine unbeschränkte Haftung der Betreiber von Kernanlagen vor.

Dies hat sich durch die Protokolle zur Änderung der Übereinkommen von Paris und Brüssel geändert. Die neuen Bestimmungen gestatten es den Signatarstaaten ausdrücklich, in der nationalen Gesetzgebung eine unbeschränkte Haftung des Inhabers einzuführen bzw. beizubehalten. Damit wird eine Ratifikation für die Schweiz möglich. Die Unterzeichnung der Protokolle durch die interessierten Staaten soll am 12. Februar 2004 in Paris erfolgen.

Die überarbeiteten Bestimmungen garantieren eine Mindestdeckung für nukleare Schäden in der Höhe von 1,5 Milliarden EUR (ca. 2,25 Milliarden CHF). Sollte sich in einem der Mitgliedsstaaten ein Unfall mit Schadensfolgen auch für die Schweiz ereignen, würde die Ratifikation dieser Übereinkommen gewährleisten, dass geschädigte Schweizer Bürgerinnen und Bürger in diesem Fall gleich behandelt werden wie Geschädigte in anderen Ländern. Dies ist heute nicht der Fall.

Im Juni 2002 hat der Bundesrat das UVEK mit der Ausarbeitung eines Vorentwurfs zur Totalrevision des Kernenergiehaftpflichtgesetzes (KHG) beauftragt. Ziel dieser dem Bundesamt für Energie (BFE) übertragenen Arbeiten ist ein verbesserter Schutz der von Nuklearschäden Betroffenen durch Erhöhung der gesetzlichen Deckungssumme sowie eine Anpassung des KHG an die Übereinkommen von Paris und Brüssel. Der Vorentwurf soll im Sommer 2004 in die Vernehmlassung gehen.


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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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