Wie weiter nach dem Wellenberg-Nein? Bundesrat nimmt Stellung zur nuklearen Entsorgung

Bern, 26.02.2003 - Der Bundesrat hat Stellung genommen zur Frage, wie es mit der nuklearen Entsorgung weitergehen soll. In seinen Antworten auf zwei parlamentarische Vorstösse hält er fest, dass es im Wellenberg kein Tiefenlager geben wird, nachdem sich die Nidwaldner Bevölkerung am 22. September 2002 gegen einen Sondierstollen ausgesprochen hatte.

Die Interpellationen Teuscher Nr. 02.3563 „Wie weiter mit dem Atommüll“ und Marty Kälin Nr. 02.3592 „Wellenberg. Ablehnung“ wurden am 3. Oktober 2002 eingereicht. Die Antworten des Bundesrats vom 26. Februar 2003 zu den beiden Vorstössen haben angesichts der ähnlichen Fragestellung zum Teil den gleichen Wortlaut.

Der Bundesrat hält grundsätzlich am schweizerischen Entsorgungskonzept fest, das zwei Programme verfolgt: Das Programm für die schwach- und mittelaktiven Abfälle (SMA) und das Programm für die abgebrannten Brennelemente sowie die hochaktiven und langlebigen mittelaktiven Abfälle (BE/HAA/LMA). Allerdings soll auch eine neue Optionen geprüft werden – die Möglichkeit eines einzigen Tiefenlagers für alle Abfallsorten. Nach Abschluss der parlamentarischen Beratung des Kernenergiegesetzes werden die betroffenen Bundesstellen die heutige Entsorgungsstrategie, die bestehenden Strukturen, die heutige Organisation der Entsorgung und den Einbezug von Politik und Öffentlichkeit in den Umsetzungsprozess überprüfen.

Neues Auswahlverfahren für die SMA

Mit dem Wellenberg stand für die SMA ein Standort zur Diskussion, der sich auf Grund der vorhandenen Kenntnissen für weitere Untersuchungen eignete. Der Volksentscheid wirft das SMA-Programm um Jahre zurück. Ein neues Auswahlverfahren muss zu neuen möglichen Standorten und letztlich zu einem konkreten Lagerstandort führen. Dabei wird neben der langfristigen Sicherheit die Transparenz des Verfahrens zur Auswahl eines Lagerstandorts eine wichtige Rolle spielen. Mit einem neuen Auswahlverfahren kann begonnen werden, wenn Klarheit darüber besteht, wie im Kernenergiegesetz die nukleare Entsorgung gesetzlich geregelt wird.

Entscheid über die Entsorgung BE/HAA/LMA im Jahr 2006

Das Programm BE/HAA/LMA wird wie vorgesehen weitergeführt. Der Entsorgungs-nachweis BE/HAA/LMA wird anhand der Option Opalinuston erbracht. Entsprechende Felduntersuchungen fanden im Zürcher Weinland statt. Am 20. Dezember 2002 reichte die Nagra die Unterlagen bei den Bundesbehörden ein. Als nächster Schritt erfolgt die technische Überprüfung durch die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) und durch die Eidg. Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen (KSA). Für die technische Beurteilung wird auch eine von der Nuclear Energy Agency (NEA) der OECD zusammengesetzte internationale Expertengruppe beigezogen. Die Überprüfung wird rund zwei Jahre in Anspruch nehmen. Danach ist die Durchführung eines öffentlichen Auflageverfahrens vorgesehen. Der Entscheid des Bundesrats über den Entsorgungsnachweis, das weitere Vorgehen und den Zeitplan zur Entsorgung der
BE/HAA/LMA ist aus heutiger Sicht im ersten Quartal 2006 zu erwarten.

Die beiden Interpellationen mit den vollständigen Antworten des Bundesrats sind im Internet zu finden unter www.energie-schweiz.ch.



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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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