Vergütung für Strom aus Kleinkraftwerken: BFE verlängert Empfehlungen um fünf Jahre

Bern, 09.01.2003 - Die Vergütung für unabhängige Produzenten, die Strom aus erneuerbaren Energien ins öffentliche Netz einspeisen, soll weiterhin mindestens 15 Rappen je Kilowattstunde betragen. Das Bundesamt für Energie (BFE) verlängert die bestehenden Empfehlungen um fünf Jahre bis zum 30. Juni 2008.

Seine Empfehlungen erlässt das BFE auf Grund von Vorschlägen der Kommission für
Anschlussbedingungen der unabhängigen Produzenten (KAP). Mit der Verlängerung
der Empfehlungen wird ein klarer wirtschaftlicher Rahmen für die Errichtung und den
Betrieb von Kleinkraftwerken und Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen gewährleistet.

Die Vergütung der Elektrizitätsunternehmen für Strom aus erneuerbaren Energien orientiert sich an den Produktionskosten neuer inländischer Erzeugungsanlagen. Sie beträgt durchschnittlich mindestens 15 Rappen pro Kilowattstunde für ab 1999 in Betrieb genommene Anlagen.

Gemäss Energiegesetz und Energieverordnung des Bundes vollziehen die Kantone mit
Unterstützung des BFE die Bestimmungen über die Anschlussbedingungen für unabhängige Produzenten, die Strom aus eigenen Anlagen in das öffentliche Elektrizitätsnetz einspeisen.

In der KAP vertreten sind die Kantone, unabhängige Produzenten, Elektrizitäts-unternehmen und das BFE.


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