Erster Bericht der Schweiz zum internationalen Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle

Bern, 05.05.2003 - Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat Anfang Mai dem Sekretariat der Internationalen Atomenergieagentur (IAEA) in Wien den ersten Schweizer Statusbericht zum internationalen Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle eingereicht. Der Bericht wurde durch die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) in englischer Sprache erstellt. Er legt dar, wie die Verpflichtungen des Übereinkommens in der Schweiz erfüllt sind.

Die 31 Vertragsstaaten, die das internationale Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle (Joint Convention) bisher ratifiziert haben, müssen bis zum 5. Mai 2003 ihren Statusbericht dem Sekretariat der IAEA einreichen. Die Schweiz hat das Übereinkommen im September 1997 unterschrieben und im März 2000 ratifiziert. Ziele dieses Übereinkommens sind die Erreichung und Beibehaltung eines weltweit hohen Sicherheitsstandards bei der Behandlung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle, die Gewährleistung wirksamer Abwehrvorkehrungen gegen eine mögliche Gefährdung während deren Behandlung und die weitgehende Vermeidung von Unfällen. Die Vertragspartner haben sich verpflichtet, technische Vorschriften in nationales Recht aufzunehmen, über die Umsetzung der Vorschriften Bericht zu erstatten und Anlagen, die den Anforderungen dieses Übereinkommens nicht genügen, nachzubessern.
Anlässlich einer internationalen Tagung im November 2003 in Wien wird die Erfüllung der Inhalte des Übereinkommens in den Vertragsstaaten überprüft. Diese Überprüfung erfolgt anhand der Länderberichte, die jetzt eingereicht worden sind.
Der von der HSK erstellte Bericht legt dar, wie die Zielvereinbarungen in der Schweiz umgesetzt sind. Das UVEK stellt mit Befriedigung fest, dass die Schweiz die Inhalte des Übereinkommens in der Praxis erfüllt. Das von den eidgenössischen Räten verabschiedete Kernenergiegesetz wird die letzten gesetzlichen Lücken füllen. Diese gesetzlichen Ergänzungen sind allerdings bereits heute in der Praxis umgesetzt.

Die Schweiz wird auch in Zukunft die Ziele der Joint Convention mit Entschlossenheit weiter verfolgen und ihren Beitrag zur Sicherheit der nuklearen Entsorgung leisten. Sie wird sich auch künftig am internationalen Stand von Wissenschaft und Technik orientieren.


Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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