Schweizer Auswahlverfahren für hochaktive Abfälle: Deutsches Bundesministerium veröffentlicht Stellungnahmen

Bern, 17.03.2003 - Eine vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit beauftragte deutsche Expertengruppe stellt dem Verfahren zur Auswahl des Opalinustons im Zürcher Weinland insgesamt ein gutes Zeugnis aus. Das Bundesministerium kann sich dieser Auffassung nicht anschliessen und veröffentlicht eine eigene Stellungnahme.

Die geologischen Untersuchungen der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) im Hinblick auf den Entsorgungsnachweis im Zürcher Weinland hatten in den vergangenen Jahren bei den grenznahen deutschen Gemeinden zu Besorgnis geführt. Auf Wunsch dieser Gemeinden beauftragte das Bundesministerium 1999 eine unabhängige deutsche Expertengruppe, den Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte, mit der Prüfung des Schweizer Auswahlverfahrens.

Gemäss schweizerischem Recht müssen radioaktive Abfälle grundsätzlich im Inland entsorgt werden. Dabei wird der Sicherheit erste Priorität eingeräumt. Mit dem internationalen Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle hat sich die Schweiz zu Konsultationen der benachbarten Länder verpflichtet. Die schweizerischen Bundesbehörden begrüssen die Stellungnahme der deutschen Expertengruppe zum „Auswahlverfahren Opalinuston im Zürcher Weinland“.

In ihrem Bericht über das Schweizer Auswahlverfahren kommt die deutsche Expertengruppe zu folgendem Schluss: „Insgesamt gesehen erfüllt das Schweizer Auswahlverfahren die Anforderungen, die international an ein solches Verfahren gestellt werden. Die unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit getroffene Auswahl des Zürcher Weinlandes als bevorzugte Option für ein HAA/LMA-Tiefenlager (d.h. ein Lager für hochradioaktive Abfälle) in der Schweiz ist als gerechtfertigt anzusehen. Der Vorwurf, die Grenznähe des Zürcher Weinlandes wäre Antrieb für die Auswahl gewesen, ist zurückzuweisen.“ Die deutsche Expertengruppe gibt sodann Empfehlungen an die verantwortlichen Schweizer Institutionen. Die Schweizer Behörden nehmen diese zur Kenntnis und werden sie im Rahmen der Überprüfung des Entsorgungnachweises mitbeurteilen.

Das Bundesministerium hat mit der Veröffentlichung der Stellungnahme ihrer Expertengruppe vom April 2002 bis heute zugewartet. Als Begründung schrieb das Bundesministerium dem Bundesamt für Energie, die eingehende fachliche Auseinandersetzung habe gezeigt, dass die Stellungnahme der Expertengruppe nicht die Auffassung des Bundesministeriums widerspiegle. Aus diesem Grund hat das Bundesministerium eine eigene Stellungnahme zum Schweizer Auswahlverfahren erarbeitet. Diese wurde heute zusammen mit dem Bericht der deutschen Expertengruppe an einer Informationsveranstaltung in Jestetten (D) mit den deutschen Gemeinden, Behörden und Politikern erörtert. Die unterschiedliche Bewertung durch die deutsche Expertengruppe einerseits und das Bundesministerium anderseits ist in einem grösseren energiepolitschen Zusammenhang, insbesondere dem von Deutschland beschlossenen Ausstieg aus der Kernenergie, zu sehen.

In den nächsten zwei Jahren erfolgt die technische Überprüfung der umfangreichen Unterlagen des Entsorgungsnachweises, welche die Nagra am 20. Dezember 2002 bei den Bundesbehörden eingereicht hat. Ausser der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen und der Eidgenössischen Kommission für die Sicherheit von Atomanlagen wird auch eine von der Nuclear Energy Agency der OECD zusammengesetzte internationale Expertengruppe für die technische Beurteilung beigezogen.

Danach ist die Durchführung eines öffentlichen Auflageverfahrens vorgesehen, in dem die deutsche Seite ebenfalls begrüsst wird. Dies ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, soll jedoch die Transparenz erhöhen und es allen Interessierten ermöglichen, sich zu den Unterlagen, Gutachten und Stellungnahmen zu äussern. Ein Entscheid des Bundesrates über den Entsorgungsnachweis, das weitere Vorgehen und den Zeitplan zur Entsorgung der hochaktiven Abfälle ist aus heutiger Sicht im ersten Quartal 2006 zu erwarten.


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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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