Kritik der Gewerkschaften an EMG-Erläuterungen haltlos

Bern, 05.09.2002 - Die Kritik des SGB an den Erläuterungen des Bundesrates zum Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) ist haltlos. Ein Nein kann die Liberalisierung nicht verhindern oder gar rückgängig machen, weil sich an der jetzigen Rechtslage nichts ändern würde.

Heute kennen die meisten Kantonen kein rechtliches Versorgungsmonopol. Bei einem Nein würde sich deshalb die ungeordnete Liberalisierung fortsetzen. Das bedeutet neue Rechtsunsicherheit und Ungerechtigkeiten, weil sich nur finanzstarke Akteure den Zugang zum Netz gerichtlich erstreiten könnten und weiterhin nur die grossen Strombezüger von Rabatten profitieren würden.

Die Liberalisierung ist nicht zuletzt wegen der Entwicklung in den umliegenden Ländern bereits im Gang. Der Schweizer Strommarkt ist heute zu einem Viertel geöffnet. Grosse Unternehmen bekommen Rabatte von bis zu 40%, die von den KMU und den Haushalten bezahlt werden müssen.

Der Druck auf billigeren Strom für die Industrie bleibt auch nach einem Nein zum EMG bestehen und nimmt angesichts des bereits laufenden Arbeitsplatzabbaus noch zu.  Dies führt  zu bilateralen Vereinbarungen über günstige Konditionen für Grosskunden und Branchen. Wer davon ausgeschlossen wird, versucht diese günstigeren Konditionen über den Rechtsweg, etwa über die Eidg. Wettbewerbskommission, zu erstreiten. Wie Bundesgericht und allenfalls Bundesrat entscheiden werden, ist heute offen. Auch der Bundesrat wird aber bei seinem Entscheid berücksichtigen, dass die kritische Wirtschaftslage und die Sicherung der Arbeitsplätze günstige Strompreise erfordern.

Beibehaltung der heutigen Rechtslage kann Liberalisierung nicht verhindern

Heute bestehen 26 höchst unterschiedliche kantonale Regelungen für die  Stromversorgung. Die Eidg. Wettbewerbskommission hat festgestellt, dass es in Freiburg kein rechtliches Versorgungsmonopol gibt. Die meisten anderen Kantone (z.B. BE, ZH, BS, AG, VD, NW, TG, SH, VS, GR) haben noch weniger weit gehende Bestimmungen in ihren Gesetzen, so dass sich daraus erst recht kein Versorgungsmonopol für eine einzelne Unternehmung ableiten lässt.  

Auch ein Nein zum EMG schafft kein rechtlich verankertes Versorgungsmonopol. Hingegen errichtet das EMG neu dort ein Monopol, wo zentrale Landesinteressen auf dem Spiel stehen: Nämlich beim Betrieb des Übertragungsnetzes.

Bei Nein Rechtsunsicherheit

Anderseits würde die Ablehnung des EMG Rechtsunsicherheit schaffen. Finanzstarke Akteure würden sich den Zugang zum Netz auch künftig gerichtlich erstreiten. Zudem würden die völlig unterschiedlichen Forderungen der Interessengruppen aufeinanderprallen (Stromwirtschaft, Gewerkschaften, Parteien, Kantone, Umweltschutzverbände, Konsumenten). In dieser Zeit der politischen und juristischen Auseinandersetzung ginge die ungeordnete Liberalisierung ohne soziale und ökologische Leitplanken weiter.

Der Bundesrat unterstreicht darum einmal mehr die diese wichtigen Ausführungen in den Abstimmungserläuterungen und ersucht Stimmbürgerinnen und Stimmbürger eine geordneten Strommarkt zuzustimmen und damit chaotische Entwicklungen zu verhindern.


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