Klimarappen läuft weiter

Bern, 28.09.2007 - Der Klimarappen wird weitergeführt. Das UVEK lässt die erste Frist zur Kündigung des Vertrags ungenutzt verstreichen. Dabei stützt es sich auf die Gesamtbeurteilung des Businessplans der Klimarappenstiftung, wonach diese die vereinbarten CO2-Reduktionsziele sowohl im Inland als auch im Ausland bis 2012 erreichen kann. Es ist sogar davon auszugehen, dass die Stiftung Klimarappen (SKR) die ihr zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausschöpfen muss, um ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Das UVEK und die SKR sind deshalb grundsätzlich übereingekommen, diese überschüssigen Mittel für einen zusätzlichen Beitrag zur Schliessung der schweizerischen Ziellücke einzusetzen.

Die Schweiz hat sich im Rahmen des Kyoto-Protokolls verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen zwischen 2008 und 2012 um 8 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 zu reduzieren. Da CO2 (Kohlendioxid) mit über 80 Prozent für den Hauptanteil der schweizerischen Treibhausgasemissionen verantwortlich ist, hat die Schweiz im CO2-Gesetz ein spezifisches Reduktionsziel für dieses Gas festgelegt: Bis 2010 müssen die CO2-Emissionen gegenüber 1990 um 10 Prozent verringert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, beschloss der Bundesrat im März 2005 die Einführung einer CO2-Abgabe auf Brennstoffen (Abgabe von rund  3 Rappen pro Liter Heizöl bzw. 2,5 Rappen pro Kubikmeter Gas ab 2008) sowie die steuerliche Begünstigung von Erdgas und Biotreibstoffen. Gleichzeitig entschied er sich, dem von der Wirtschaft vorgeschlagenen Klimarappen auf Treibstoffen eine Chance zu geben.

Beim Klimarappen handelt es sich um eine so genannte freiwillige Massnahme der Wirtschaft gemäss CO2-Gesetz. Am 30. August 2005 unterzeichnete das UVEK mit der Stiftung Klimarappen eine Zielvereinbarung: Mit dem Klimarappen, der seit dem 1. Oktober 2005 in Form einer Abgabe von 1,5 Rappen pro Liter Benzin und Dieselöl erhoben wird, soll die Stiftung in der Verpflichtungsperiode 2008-2012 mindestens 1,8 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr reduzieren. Davon müssen mit Projekten im Inland jährlich mindestens 0,2 Millionen Tonnen CO2 erzielt werden. Im Ausland können maximal 1,6 Millionen Tonnen CO2 mittels Zukauf von Zertifikaten angerechnet werden.

Am 29. Juni 2007 legte die Stiftung ihren definitiven Businessplan sowie eine Wirkungsanalyse über die bis dahin durchgeführten Massnahmen vor. Diese Unterlagen wurden in den vergangenen Wochen von der „Koordinationsgruppe Klimarappen" (darin vertreten sind BFE, BAFU, seco sowie die Kantone) begutachtet. Die Experten kamen zum Schluss, dass das Vorgehen der Stiftung zweckmässig sei und sie die vereinbarten Ziele bis 2012 erfüllen kann. Gestützt auf diese Beurteilung hat sich das UVEK entschieden, die Ende September 2007 auslaufende erste Kündigungsfrist ungenutzt verstreichen zu lassen und den Klimarappen weiterzuführen.

Die aktuellsten Berechnungen des Bundesamts für Umwelt BAFU zeigen, dass die Schweiz ihre gesetzlich festgelegte CO2-Zielsetzung bis 2010 um rund 0,5 Millionen Tonnen CO2 verfehlen wird. Insbesondere bei den CO2-Emissionen aus Treibstoffen besteht eine massive Abweichung vom Zielpfad (Ziel für 2010: -8%, Stand 2006: +9.1%). Gründe dafür sind unter anderen die Verzögerungen bei der Einführung wirkungsvoller energie- und klimapolitischer Instrumente wie eines Bonus-Malus-Systems für energieeffiziente und emissionsarme Personenwagen oder die Revision des Mineralölsteuergesetztes für die steuerliche Begünstigung von Erdgas und Biotreibstoffen. Da die Stiftung Klimarappen die ihr zur Verfügung stehenden Mittel voraussichtlich nicht ausschöpfen muss, um ihre mit dem Bund vertraglich festgelegten Verpflichtungen zu erfüllen, werden das UVEK und die SKR vereinbaren, wie die überschüssigen Mittel für die Erreichung der Ziele des Kyoto-Protokolls durch die Schweiz am besten einzusetzen sind.

Einführung einer CO2-Abgabe auf Treibstoffen bleibt möglich

Gemäss den aktuellen Prognosen wird die Schweiz trotz der Wirkung des Klimarappens das im CO2-Gesetz verankerte gesamthafte Reduktionsziel knapp und das spezifische Reduktionsziel für die CO2-Emissionen aus dem Treibstoffverbrauch massiv verfehlen. Das UVEK wird dem Bundesrat deshalb die Frage der Einführung einer CO2-Abgabe auf Treibstoffen vorlegen.


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