Versicherungsvermittlung neu unter Bundesaufsicht

Bern, 4.1.2006, 04.01.2006 - Mit der Totalrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes VAG wurde die Versicherungsvermittlung per 1. Januar 2006 in der Schweiz unter die Aufsicht des Bundesamtes für Privatversicherungen (BPV) gestellt. Vorrangiges Ziel ist die Erstellung eines öffentlichen Registers. Der Eintrag in dieses Register ist für jene Vermittler resp. Makler obligatorisch, die nicht an einen Versicherer gebunden sind und stellt verschiedene Anforderungen an die fachliche und persönliche Qualifikation.

Harmonisierung des regulatorischen Umfelds im europäischen Raum
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben am 9. Dezember 2002 beschlossen, die Versicherungsvermittlung in der EU zu beaufsichtigen. Mit der Inkraftsetzung des neuen Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) per 1. Januar 2006 wird nun auch in der Schweiz eine vergleichbare Aufsicht etabliert. Gleichzeitig wurde dem Anliegen des Konsumentenschutzes nach einer stärkeren Kontrolle der Versicherungsvermittlung Rechnung getragen.

Öffentliches Register (www.vermittleraufsicht.ch)
Mit der Vermittleraufsicht werden die Interessen der Versicherungsnehmer in der Schweiz gestärkt und die Transparenz in der Branche erhöht. Künftig soll sich der Versicherungskunde gezielt über die Interessenbindungen eines Vermittlers ins Bild setzen können. Zu diesem Zweck wird ein öffentlich zugängliches Vermittlerregister geschaffen, in das sich sämtliche ungebundene Vermittler - rund 3000 - eintragen lassen müssen. Weitere rund 10'000 Aussendienstmitarbeiter von Versicherungsunternehmen haben das Recht, sich freiwillig registrieren zu lassen.

Ungebundene Versicherungsvermittler wie Makler oder Broker müssen sich beim Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) ab 1. Januar 2006, spätestens aber bis zum 30. Juni 2006 zur Registrierung anmelden. Das BPV beurteilt dabei die Versicherungsvermittler auf fachliche, persönliche und finanzielle Voraussetzungen und richtet ein eigenes Bundesregister ein. Das Register ist öffentlich und im Abrufverfahren zugänglich. Die Internetadresse lautet www.vermittleraufsicht.ch. Da die Bearbeitung der eintreffenden Dossiers von Versicherungsvermittlern einige Zeit in Anspruch nimmt, ist erst in einigen Monaten mit einem grösseren Datenbestand zu rechnen.

Umfassende Informationspflichten und erweiterte Haftung
Das VAG regelt die Voraussetzungen für den Eintrag ins Bundesregister und hält die Informationspflichten aller Versicherungsvermittler gegenüber den Versicherungsnehmern fest. Diese Informationspflichten müssen neu von jedem Versicherungsvermittler erfüllt werden. So muss jeder Versicherungsvermittler deklarieren, ob die von ihm in einem bestimmten Versicherungszweig angebotenen Produkte von einem einzigen oder von mehreren Versicherungsunternehmen stammen und um welche Versicherungsunternehmen es sich dabei handelt. Auch muss der Versicherungsvermittler eine verantwortliche Person bezeichnen, die für Nachlässigkeit, Fehler oder unrichtige Auskünfte haftbar gemacht werden kann. Die Bearbeitung der Personendaten und deren Aufbewahrung muss vor dem Abschluss eines Versicherungsvertrages geklärt werden. Mit diesen Informationspflichten wird der Versicherungsvermittler transparent und für die Konsumenten überprüfbar.

Neu haften Versicherungsunternehmen nicht nur für ihre eigenen (Aussendienst-)Mitarbeiter, sondern für alle Personen, die in ihrem Interesse tätig sind. Gemäss Art. 34 des revidierten Versicherungsvertragsgesetzes trägt der Versicherer für das Verhalten des Vermittlers, der ihn vertritt, die gleiche Verantwortung wie für sein eigenes.

 


Adresse für Rückfragen

Albert Gemperle, Leiter Abteilung Vermittler, Tel. 031/322’79’17



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Bundesamt für Privatversicherungen
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