Mehrkostenfinanzierung: 31 Millionen Franken für erneuerbaren Strom

(Letzte Änderung 08.11.2007)

Bern, 08.11.2007 - Unabhängige Produzenten von Strom aus neuen erneuerbaren Energiequellen können ihre überschüssige Energie in das Schweizer Stromnetz einspeisen. Die Unternehmen der öffentlichen Energieversorgung (EVU) müssen diesen Strom zu einem garantierten Abnahmepreis von durchschnittlich 15 bis 16 Rappen pro Kilowattstunde vergüten. Die zusätzlichen Kosten, die den EVU dadurch entstehen, werden über die so genannte Mehrkostenfinanzierung anteilsmässig auf alle schweizerischen EVU verteilt. 2006 kamen auf diese Weise rund 31 Millionen Franken zusammen, von denen über 1'500 Produktionsanlagen für erneuerbaren Strom profitieren konnten.

Unabhängige Produzenten von Elektrizität aus neuen erneuerbaren Energiequellen (Biomasse, Geothermie, Klär- und Biogas, Sonnenenergie, Windenergie und Kleinwasserkraft unter 1 MW Leistung) können ihre überschüssige Energie in das Schweizer Stromnetz einspeisen. Nach Artikel 7 des geltenden Energiegesetzes (EnG) sind die EVU dazu verpflichtet, diesen Strom abzunehmen. Sie werden dadurch aber mit Mehrkosten belastet, die sich aus der Differenz zwischen dem garantierten Abnahmepreis von durchschnittlich 15 bis 16 Rappen pro Kilowattstunde und dem marktorientierten Bezugspreis ergeben. Die nationale Netzgesellschaft swissgrid wurde von den schweizerischen EVU beauftragt, die aufsummierten Mehrkosten als unabhängige Stelle auf alle Unternehmen der öffentlichen Energieversorgung zu überwälzen. Die Überwälzung erfolgt anteilsmässig zu den von den EVU deklarierten Strommengen, die an die Endverbraucher übergeben wurden. Dank dieses Finanzierungsmechanismus werden die Mehrkosten solidarisiert: Endverbraucher in Regionen mit überproportional hohen Stromeinspeisungen von unabhängigen Produzenten werden entlastet und die Mehrkosten gleichmässig auf alle Endverbraucher verteilt.

0.06 Rappen pro Kilowattstunde für 385 GWh neue erneuerbare Energie

Für das Jahr 2006 wird die unabhängige Stelle insgesamt 31.0 Millionen Franken an die EVU ausbezahlen (2005: 23.4 Mio.Fr.). An die Endverbraucher wurde 2006 eine Energiemenge von total 54.1 Terawattstunden abgegeben (2005: 53.6 TWh): Daraus ergibt sich ein Überwälzungssatz von rund 0.06 Rappen pro Kilowattstunde (2005: 0.05 Rp./kWh), der den Endverbrauchern von den EVU auf den Stromtarif aufgeschlagen werden kann. Der Anstieg von 0.05 auf 0.06 Rp./kWh resultiert aus der gestiegenen Einspeisemenge von erneuerbarem Strom. Die Mehrkostenfinanzierung ermöglicht so einer grossen Anzahl von unabhängigen Produzenten, elektrische Energie zu einem garantierten Abnahmepreis ins Elektrizitätsnetz einzuspeisen.

Viele Sonnenenergie- und Wasserkraftanlagen

Von diesem garantierten Abnahmepreis haben im Jahre 2006 vor allem Sonnenenergie- (906 Anlagen) und Wasserkraftanlagen (498 Anlagen) profitiert. Dahinter folgen Klär- und Biogasanlagen (87 Anlagen), Biomasse (46 Anlagen) und Windenergie (19 Anlagen). Im Gegensatz zum Jahr 2005 waren 2006 neu auch 2 Geothermieanlagen vertreten. Bei den Kantonen waren die Spitzenreiter bezüglich Anzahl der Anlagen: Zürich (310 Anlagen), Bern (230), St. Gallen (124) und Luzern (99). Total profitierten 1'558 Anlagen (2005: 1'297 Anlagen) von der Mehrkostenfinanzierung. Zusammen speisten sie im Jahr 2006 rund 385 Gigawattstunden (2005: 279 GWh) in das elektrische Netz ein. Weitere Details: siehe Faktenblatt.

Wie geht es weiter?

Die revidierte Energieverordnung tritt voraussichtlich am 1. Oktober 2008 in Kraft. Sie bringt grundlegende Änderungen für die Mehrkostenfinanzierung. Werden neue Anlagen zur Produktion von Strom aus erneuerbaren Energiequellen in Betrieb genommen, so kann die produzierte Energie mit einer kostendeckenden Einspeisevergütung abgegolten werden, die je nach Technologie weit über den bis heute üblichen 15 bis 16 Rappen pro Kilowattstunde liegt. Zudem wird es weiterhin die Möglichkeit geben, den Strom aus neuen erneuerbaren Quellen selbst zu vermarkten.


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