KKW Beznau II: Einsprachefrist abgelaufen

Bern, 07.06.2002 - Gegen das Gesuch um Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung des Kernkraftwerks Beznau II (KKB II) haben einige Tausend Personen, mehrere Organisationen und Vereine sowie öffentlich-rechtliche Körperschaften Einsprache erhoben. Mehr als 99 Prozent der Einsprachen sind vervielfältigte Formulare und stammen aus Österreich. Gestützt auf das «Nuklearinformationsabkommen» Schweiz-Österreich hat das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten eine Stellungnahme zum Gesuch der NOK eingereicht.

Das KKW Beznau verfügt über eine bis am 31. Dezember 2004 befristete Betriebsbewilligung. Die Nordostschweizerischen Kraftwerke AG (NOK) hatte ihr Gesuch am 17. November 2000 eingereicht. Dieses wurde nach Vorliegen der vollständigen Dokumentation vom 5. März bis 5. Juni 2002 öffentlich aufgelegt.

Die Hauptargumente gegen das Vorhaben sind:

  • Durch das Erteilen einer unbefristeten Bewilligung würde der Betrieb des KKW für immer der direkten Kontrolle durch die Öffentlichkeit entzogen.
  • Eine unbefristete Bewilligung entspräche nicht der langjährigen Praxis des Bundesrates.
  • Durch eine Befristung der Bewilligung würde die Betreiberin gezwungen, von sich aus Alternativen zur gegenwärtigen Produktion von Strom in Kernkraftwerken zu evaluieren.
  • Das KKW Beznau sei sicherheitstechnisch überholt.
  • Wichtige Komponenten (z.B. Reaktordruckbehälter) seien auf einen Betrieb von 40 Jahren ausgelegt. Angaben zur Alterungsproblematik seien in den aufgelegten Unterlagen jedoch nicht enthalten.
  • Der Schutz gegen terroristische Angriffe und den Absturz von grossen Passagierflugzeugen sei ungenügend.

    Die Einsprachen werden nun der NOK zur Stellungnahme unterbreitet. Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) und die Eidg. Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen (KSA) werden das Gesuch prüfen. Das Gutachten der HSK und die Stellungnahme der KSA werden in einem späteren Zeitpunkt ebenfalls öffentlich aufgelegt. Der Bundesrat wird voraussichtlich in der zweiten Hälfte 2004 über das Gesuch entscheiden.




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