Elektrizitätskommission übernimmt ab 1.1.2008 die Strompreisüberwachung

Bern, 28.11.2007 - Der Bundesrat setzt das Stromversorgungsgesetz (StromVG) per 1. Januar 2008 fast vollumfänglich in Kraft. Damit erhält die Elektrizitätskommission die Kompetenzen, Stromtariferhöhungen zu überprüfen und nötigenfalls auch ungerechtfertigte Tariferhöhungen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes erfolgt sind, rückgängig zu machen.

Der Bundesrat unterstützt damit das oberste Ziel des UVEK, ungerechtfertigte Tariferhöhungen in der Übergangsphase zur Strommarktliberalisierung zu verhindern. Die Elektrizitäts- und Netznutzungstarife werden gegenwärtig noch vom Preisüberwacher geprüft. Mit Inkrafttreten des StromVG geht diese Aufgabe an den neu geschaffenen Regulator des Strommarkts, die Elektrizitätskommission (ElCom), über. Im Gegensatz zum Preisüberwacher wird die ElCom nicht nur Empfehlungen zur Tarifgestaltung aussprechen, sondern auch Tarifsenkungen verfügen können.

Um die ElCom möglichst rasch mit den notwendigen Kompetenzen auszustatten, wird das StromVG vollumfänglich - mit Ausnahme von Artikel 13 Absätze 1 und 2 (Netzzugang) sowie von Ziffer 2 des Anhangs (Revision Energiegesetz) - am 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt. Die ElCom kann damit ab dem 1. Januar 2008 gegen ungerechtfertigte Strompreiserhöhungen vorgehen und insbesondere auch Tariferhöhungen rückgängig machen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes erfolgt sind.

Auktionen an der Grenze zu Italien

Mit der Inkraftsetzung des StromVG schafft der Bundesrat zudem die Rechtsgrundlage zur Einführung von Auktionen für einen Teil der grenzüberschreitenden Übertragungskapazitäten nach Italien. Solche Auktionen sind ein wirkungsvolles Instrument zur Handhabung von Engpässen auf den europäischen Übertragungsleitungen. Die entsprechenden Verhandlungen der nationalen Netzgesellschaft swissgrid mit dem italienischen Übertragungsnetzbetreiber stehen kurz vor dem Abschluss.


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