Fahrplan zur Strommarktliberalisierung und zur kostendeckenden Einspeisevergütung

Bern, 06.12.2007 - Mit der weitgehenden Inkraftsetzung des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) auf Anfang 2008 beginnt in der Schweiz die gestaffelte Umsetzung der Strommarktliberalisierung und die Vorbereitung der kostendeckenden Einspeisevergütung: Die Anmeldung von Anlagen zur Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien wird voraussichtlich bereits ab Mai 2008 möglich sein.

  • Per 1. Januar 2008 tritt das StromVG fast vollumfänglich in Kraft, wie der Bundesrat in seiner Sitzung vom 28. November 2007 beschlossen hat. Ausnahmen bilden die Bestimmungen über den Anspruch auf Netzzugang, das heisst die Marktöffnung für Grossverbraucher ab 100'000 kWh/Jahr (Artikel 13, Absätze 1 und 2) sowie die kostendeckende Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien, die in der Revision des Energiegesetzes geregelt ist (Ziffer 2 des Anhangs zum StromVG).
  • Die Stromversorgungsverordnung (StromVV) wird per 1. April 2008 in Kraft gesetzt.
  • Die Bestimmungen über die Marktöffnung für Grossverbraucher und über die kostendeckende Einspeisevergütung treten am 1. Januar 2009 in Kraft. Von der Einspeisevergütung können Anlagen profitieren, die nach dem 1. Januar 2006 in Betrieb genommen worden sind. Die Anmeldung für solche Anlagen wird voraussichtlich ab Mai 2008 möglich sein. Details zum Anmeldeverfahren werden vom Bundesamt für Energie rechtzeitig bekannt gegeben.


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Marianne Zünd, Leiterin Kommunikation BFE, 031 322 56 75 / 079 763 86 11



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