Strengere Effizienzkriterien für Neuwagen

Bern, 14.02.2008 - Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK verschärft die Energieeffizienz-Kategorien der Energieetikette für Personenwagen. Die Anpassung erfolgt im Rahmen der gemäss Energieverordnung vorgeschriebenen periodischen Überprüfung. Durch die Verschärfung wird garantiert, dass erneut nur ein Siebtel aller Neuwagenmodelle in die beste Effizienz-Kategorie A fällt. Zudem ist bei E85-Fahrzeugen neu der klimarelevante Anteil der CO2-Emissionen auf der Energieetikette zu deklarieren. Die neuen Regelungen gelten ab dem 1. Juli 2008.

Seit März 2003 muss die Energieetikette für Personenwagen gut sichtbar bei jedem zum Verkauf angebotenen Neuwagen angebracht sein. Die Energieetikette unterteilt die Personenwagen in sieben Effizienzkategorien von A bis G: A steht für ein energieeffizientes, G für ein vergleichsweise ineffizientes Fahrzeug. Daneben enthält die Etikette Angaben zum Treibstoffverbrauch, zu den CO2-Emissionen sowie zum Vorhandensein eines Partikelfilters bei Dieselfahrzeugen und ermöglicht so den bewussten Einbezug dieser Faktoren beim Autokauf.

Verschärfung der Energieeffizienz-Kategorien
Durch technische Fortschritte verbessert sich die Energieeffizienz neuer Fahrzeuge kontinuierlich. Entsprechend muss auch die Energieetikette regelmässig dem neusten Stand der Technik angepasst werden. Die Überprüfung und die allfällige Verschärfung der Energieeffizienz-Kategorien werden alle zwei Jahre vom UVEK durchgeführt. Die letzte Anpassung erfolgte 2006 im Rahmen der Revision des Anhangs 3.6 der Energieverordnung.

Die aktuelle Anpassung ist rein technisch-mathematischer Natur und basiert auf dem aktuellen Datenstand der Typengenehmigungen. Durch die Anpassung wird garantiert, dass erneut nur ein Siebtel aller Neuwagenmodelle in die beste Effizienz-Kategorie A fällt.

Die neuen Grenzen der Effizienz-Kategorien sind in der Verordnung des UVEK über Angaben auf der Energieetikette von neuen Personenwagen (VEE-PW) festgelegt und gelten ab dem 1. Juli 2008.

E85-Fahrzeuge
Neu ist bei Fahrzeugen, die mit E85 betrieben werden (Treibstoffgemisch aus 85 Volumenprozent Ethanol und 15 Volumenprozent Benzin), zusätzlich zum CO2-Ausstoss auch der klimarelevante Anteil der CO2-Emissionen auf der Energieetikette zu deklarieren. Das Angebot an Tankstellen, die E85  anbieten, ist in den letzten zwei Jahren ausgebaut worden. Damit ist die Voraussetzung erfüllt, um - analog zu den Personenwagen mit Gasbetrieb - auf der Energieetikette zwischen klima- und nicht klimarelevanten CO2-Emissionen zu unterscheiden. Die Departementsverordnung des UVEK legt den nicht klimarelevanten Anteil auf 75% fest.

Weiterentwicklung der Energieetikette zur Umweltetikette
Als eine der Massnahmen des Aktionsplans gegen Feinstaub vom Januar 2006 treibt das UVEK die Weiterentwicklung der Energieetikette zu einer Umweltetikette voran. Diese soll eine umfassende ökologische Differenzierung von Personenwagen ermöglichen. Die Überführung der Energieetikette in eine Umweltetikette ist per 2010 geplant.

Umweltetikette als Grundlage für ein Bonus/Malus-System
Die künftige Umweltetikette soll es mittelfristig ermöglichen, bei der Ausgestaltung der kantonalen Motorfahrzeugsteuern oder der Importsteuern des Bundes neben dem Treibstoffverbrauch auch weitere Umweltaspekte zu berücksichtigen. Eine solche Differenzierung führt dazu, dass sich der Personenwagenpark der Schweiz in Zukunft moderner und ressourceneffizienter präsentiert und die Umwelt weniger belastet. Gleichzeitig erfolgt damit ein eindeutiges Signal an die Autoindustrie.

In fast allen Kantonen sind heute Vorstösse hängig, welche eine Ökologisierung der kantonalen Motorfahrzeugsteuer fordern. Die Energieetikette und später die Umweltetikette als mögliches Bewertungssystem gewinnen dadurch an Bedeutung.

Umfangreiche Informationen rund um die Energieetikette sind auf der Website unter www.energieetikette.ch oder im Verbrauchskatalog von TCS und EnergieSchweiz, welcher bei allen Garagen kostenlos bezogen werden kann, zu finden.


Adresse für Rückfragen

Marianne Zünd, Leiterin Kommunikation BFE, 031 322 56 75 / 079 763 86 11



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