Strommarkt und kostendeckende Einspeisevergütung: Verordnungen verabschiedet

Bern, 17.03.2008 - Der Bundesrat hat die neue Stromversorgungsverordnung und die revidierte Energieverordnung verabschiedet. Die beiden Verordnungen konkretisieren die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen für die Strommarktöffnung für Grossverbraucher sowie die Einführung der kostendeckenden Einspeisevergütung per 1. Januar 2009. Die Stromversorgungsverordnung legt die Bedingungen für den Netzzugang und das Entgelt für die Netznutzung fest. Die revidierte Energieverordnung enthält die Tarife für die kostendeckende Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien und legt verschärfte Anforderungen an Haushaltslampen fest.

Das Parlament hat am 23. März 2007 das Stromversorgungsgesetz verabschiedet. Die Referendumsfrist ist am 12. Juli 2007 unbenutzt abgelaufen, womit es am 1. Januar 2008 in weiten Teilen in Kraft treten konnte. Das Stromversorgungsgesetz schafft die Voraussetzungen für eine schrittweise Öffnung des schweizerischen Strommarktes und die Stärkung der Versorgungssicherheit. Mit der im Anhang des Stromversorgungsgesetzes enthaltenen Revision des Energiegesetzes wird die kostendeckende Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien eingeführt.

Stromversorgungsverordnung (siehe Faktenblatt 1)

Voraussetzung für die Strommarktöffnung ist der Anspruch auf Nutzung des Elektrizitätsnetzes (Netzzugang). Die Stromversorgungsverordnung (StromVV) konkretisiert die im Stromversorgungsgesetz enthaltenen Bedingungen für den Netzzugang sowie das Entgelt für die Netznutzung. Endverbraucher mit einem Jahresverbrauch von mindestens 100 Megawattstunden (100'000 Kilowattstunden) können einmal pro Jahr im Oktober in den freien Markt eintreten. Dabei gilt: Einmal frei, immer frei. Mit dem Eintritt des Endverbrauchers in den freien Markt entfällt die gesetzliche Lieferpflicht seines bisherigen Versorgers endgültig.

Die Grundversorgung für Endverbraucher, welche nicht am freien Markt teilnehmen (Haushalte, Endverbraucher mit weniger als 100 MWh/Jahr), ist weiterhin gewährleistet. Sie profitieren von einem Tarif, der sich an den Gestehungskosten des Stromproduzenten und nicht an den Marktpreisen orientieren muss.

Die Stromversorgungsverordnung ist bewusst schlank gehalten und legt nur die wesentlichen Grundsätze fest. Die technischen und administrativen Einzelheiten sollen von den Netzbetreibern geregelt werden (Subsidiaritätsprinzip).

Revision der Energieverordnung

Die Revision der Energieverordnung (EnV) umfasst ein Paket von Massnahmen zur Förderung der erneuerbaren Energien sowie zur Förderung der Effizienz im Elektrizitätsbereich.

1. Kostendeckende Einspeisevergütung: Tarife festgelegt, Anmeldung ab 1. Mai 2008 möglich (siehe Faktenblatt 2)

Hauptpfeiler ist die kostendeckende Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien (Wasserkraft bis 10 Megawatt, Photovoltaik, Windenergie, Geothermie, Biomasse und Abfälle aus Biomasse). Ab dem 1. Januar 2009 werden dafür jährlich maximal 0,6 Rappen pro Kilowattstunde auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze geschlagen. Damit stehen jedes Jahr maximal 320 Millionen Franken zur Verfügung. In der Energieverordnung sind die Grundsätze für die kostendeckende Einspeisevergütung sowie die Vergütungssätze (Rappen pro Kilowattstunde) für die verschiedenen Anlagentypen festgelegt.

Neue oder erneuerte Anlagen können ab dem 1. Mai 2008 bei der nationalen Netzgesellschaft swissgrid angemeldet werden (Details zur Anmeldung: siehe Faktenblatt 2).

Produzenten von Strom aus erneuerbaren Energien, die auf die neue Einspeisevergütung verzichten, können ihren grünen Strom weiterhin auf dem freien Markt verkaufen.

2. Verschärfte Anforderungen an Haushaltslampen und weitere Vorschriften (siehe Faktenblatt 3)

Die revidierte EnV legt verschärfte Anforderungen an Haushaltslampen fest: Ab dem 1. Januar 2009 dürfen mit gewissen Ausnahmen nur noch Lampen verkauft werden, die mindestens der Energieeffizienzklasse E entsprechen. Lampen der schlechtesten Energieklassen F und G verschwinden damit vom Markt.

Die Änderungen der EnV beinhalten zudem auch Vorschriften zu wettbewerblichen Ausschreibungen für Energieeffizienzmassnahmen, zu Massnahmen im Gebäudebereich, zu Risikobürgschaften für Geothermieanlagen, zu Wassererwärmern sowie zur Elektrizitätsbuchhaltung und -kennzeichnung.

Regulator Elektrizitätskommission (ElCom)

Der neu geschaffene Regulator, die ElCom, hat die Kompetenz, die Netznutzungsentgelte und Elektrizitätstarife zu überprüfen und zur Kompensation von ungerechtfertigten Gewinnen Absenkungen anzuordnen. Zudem wird er ab 2009 Streitfälle im Bereich der kostendeckenden Einspeisevergütung entscheiden.

Inkrafttreten

Die Stromversorgungs- und revidierte Energiegesetzgebung tritt in zwei Paketen in Kraft. Das erste Paket tritt Anfang 2008 (1. Januar/1. April/1. Mai) in Kraft und beinhaltet alle Bestimmungen zur Vorbereitung der Marktöffnung und der kostendeckenden Einspeisevergütung. Das zweite Paket tritt am 1. Januar 2009 in Kraft und umfasst den Anspruch auf Netzzugang (Marktöffnung), die kostendeckende Einspeisevergütung sowie die Bestimmungen über die Haushaltslampen.


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