Standortsuche für geologische Tiefenlager beginnt

Bern, 02.04.2008 - Der Bundesrat hat heute den Startschuss für die Suche nach Standorten für die Entsorgung radioaktiver Abfälle gegeben. Er hat den Konzeptteil des Sachplans geologische Tiefenlager verabschiedet. Darin enthalten sind die Regeln, nach denen die Standortsuche erfolgen muss. Erster Schritt dieser Suche sind die Vorschläge für geologisch geeignete Standortgebiete, die von der Nagra in einigen Monaten vorgelegt werden.

Der heute vom Bundesrat verabschiedete Konzeptteil des Sachplans geologische Tiefenlager bestimmt die Regeln und Verfahren für die Standortsuche. Oberste Priorität hat dabei die langfristige Sicherheit von Mensch und Umwelt. Sozioökonomische und raumplanerische Aspekte werden ebenfalls berücksichtigt. Mit der Genehmigung des Konzeptteils kann die Suche nach Standorten für geologische Tiefenlager in der Schweiz beginnen.

Standortsuche in drei Etappen

Der Sachplan geologische Tiefenlager wurde in den letzten zwei Jahren unter intensivem Einbezug von Bundesbehörden, Kantonen, Nachbarstaaten, Organisationen, Parteien und Fokusgruppen aus der Bevölkerung erarbeitet. Ziel ist, im Jahr 2030 ein Lager für die schwach- und mittelaktiven Abfälle (SMA) und 2040 ein Lager für die hochaktiven Abfälle (HAA) in Betrieb zu nehmen.

Die Standortsuche erfolgt in drei Etappen und wird rund zehn Jahre dauern (vorgesehener Zeitplan: siehe Faktenblatt). Dann wird der Bundesrat über die Erteilung der Rahmenbewilligung für je einen Standort für schwach- und mittelradioaktive Abfälle SMA und hochradioaktive Abfälle HAA oder für einen Standort für alle Abfallkategorien entscheiden. Nach dem Entscheid des Bundesrats folgt die Genehmigung durch das Parlament und eine allfällige Volksabstimmung, falls das fakultative Referendum gegen die Rahmenbewilligung ergriffen wird.

Der Schwerpunkt der ersten Etappe liegt auf der Identifizierung geeigneter Standortgebiete aufgrund von sicherheitstechnischen und geologischen Kriterien. Die Standortgebiete werden auf Basis des bestehenden erdwissenschaftlichen Kenntnisstands von der Nationalen Genossenschaft für die Entsorgung radioaktiver Abfälle (Nagra) in den nächsten Monaten vorgeschlagen.

Im Zentrum der zweiten Etappe liegt die Partizipation: Die Standortregionen haben die Möglichkeit, bei der Konkretisierung der Lagerprojekte sowie den Untersuchungen der sozioökonomischen und raumplanerischen Auswirkungen mitzuarbeiten. Zudem werden die Standorte sicherheitstechnisch verglichen, bevor die Nagra pro Abfallkategorie mindestens zwei Standorte vorschlagen kann.

In der dritten Etappe werden die verbleibenden Standorte vertieft untersucht. Um einen gleichwertigen sicherheitstechnischen Kenntnisstand zu erhalten, sind aus heutiger Sicht erdwissenschaftliche Untersuchungen, inklusive Sondierbohrungen, notwendig. Vor der Einreichung von Rahmenbewilligungsgesuchen müssen zudem die Grundlagen für Kompensationsmassnahmen und für die Beobachtung der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen erarbeitet sowie die Frage der Abgeltungen geregelt werden.

Das Bundesamt für Energie BFE trägt die Gesamtverantwortung für das Sachplanverfahren. Damit dieses zügig und termingerecht umgesetzt werden kann, hat der Bundesrat dem BFE vier zusätzliche Vollzeitstellen bewilligt.

Entsorgungsprogramm

Das Kernenergiegesetz (KEG) verpflichtet die Entsorgungspflichtigen, ein Entsorgungsprogramm zu erstellen. Dieses muss Angaben zu Herkunft, Art und Menge der radioaktiven Abfälle, den benötigten Anlagen, den Realisierungs- und Finanzplan sowie ein Informationskonzept enthalten. Nach KEG legt der Bundesrat die Frist fest, innert der das Programm zu erstellen ist. Das im Sachplan festgelegte Auswahlverfahren ist ein wichtiger Bestandteil der Entsorgung und damit auch des Entsorgungsprogramms. Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, dass das Entsorgungsprogramm zeitgleich mit den Vorschlägen für geologisch geeignete Standortgebiete eingereicht werden muss.


Adresse für Rückfragen

Marianne Zünd, Leiterin Kommunikation BFE, 031 322 56 75 / 079 763 86 11
Michael Aebersold, Leiter Sektion Entsorgung radioaktive Abfälle BFE, 031 322 56 31



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