Kostendeckende Einspeisevergütung: Wichtige Informationen zum Anmeldeverfahren

Bern, 17.04.2008 - Ab 2009 wird für Strom aus erneuerbaren Energien, der in das Schweizer Stromnetz eingespeist wird, eine kostendeckende Einspeisevergütung erstattet. Produzenten von erneuerbarem Strom aus Wasserkraft (bis 10 Megawatt), Photovoltaik, Windenergie, Geothermie und Biomasse können ihre Anlagen ab Mai 2008 für die kostendeckende Einspeisevergütung anmelden. Das Bundesamt für Energie hat nun die Details des Anmeldeverfahrens definiert. Für die Photovoltaik hat es zudem das Jahreskontingent festgelegt.

Das revidierte Energiegesetz enthält ein Paket von Massnahmen zur Förderung der erneuerbaren Energien und der Effizienz im Elektrizitätsbereich. Hauptpfeiler ist dabei die kostendeckende Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien. In der vom Bundesrat Mitte März 2008 verabschiedeten, revidierten Energieverordnung sind die Grundsätze für die kostendeckende Einspeisevergütung, die für die Anmeldung einzureichenden Unterlagen sowie die Vergütungssätze (Rappen pro Kilowattstunde) für die verschiedenen Anlagentypen festgelegt.

Zur Finanzierung der kostendeckenden Einspeisevergütung werden ab dem 1. Januar 2009 maximal 0,6 Rappen pro Kilowattstunde auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze geschlagen. Damit stehen jedes Jahr rund 320 Millionen Franken zur Verfügung.

Anmeldeverfahren

  1. Die Anlagen können ab Mai 2008 bei der nationalen Netzgesellschaft swissgrid ag angemeldet werden. Da der 1. Mai 2008 (Auffahrt) ein Feiertag ist, werden Anmeldungen mit Poststempel vom 1. Mai 2008 und 2. Mai 2008 gleichbehandelt. Anmeldungen, die vor dem 1. Mai 2008 eingereicht werden (Datum des Poststempels) werden von swissgrid unbearbeitet zurückgesendet.
  2. Für die Anmeldung muss das offizielle Anmeldeformular ausgefüllt werden. Dieses Anmeldeformular ist ab dem 1. Mai 2008 auf der Internetseite der swissgrid AG (www.swissgrid.ch) aufgeschaltet. Das Anmeldeformular kann on-line ausgefüllt werden. Danach muss das Anmeldeformular ausgedruckt und vom Antragsteller unterzeichnet werden ebenso wie das Zustimmungsformular des Grund- bzw. des Gebäudeeigentümers, wenn die Anlage in einem Contracting-Verhältnis betrieben wird. Anmeldeformulare können auch beim Kundenkompetenzzentrum von swissgrid (Tel. 0848 014 014) bestellt werden. Die swissgrid wird am 28. April 2008 auf ihrer Internetseite Wegleitungen zum Anmeldeverfahren aufschalten.
  3. Kann das Anmeldeformular aus verschiedenen Gründen nicht vom Antragsteller persönlich unterzeichnet werden (z.B. wenn der Anlagenhersteller oder -installateur das Formular für einen seiner Kunden ausfüllt), so kann der Kunde (Antragsteller) im Vorfeld eine Vollmacht unterzeichnen. Damit bestätigt er, dass die Anmeldung in seinem Auftrage erfolgt. Diese Vollmacht mit Originalunterschriften ist den anderen einzureichenden Unterlagen beizulegen. Das Vollmachtsformular und das Zustimmungsformular des Gebäude- oder Grundstückeigentümers kann ab sofort auf der Internetseite der swissgrid im pdf-Format heruntergeladen werden.
  4. Das ausgedruckte und unterzeichnete Anmeldeformular, bzw. die Vollmacht und das Anmeldeformular, müssen danach zusammen mit allfälligen weiteren Unterlagen (gemäss Wegleitung zur Anmeldung) per Post an swissgrid geschickt werden. Adresse: swissgrid AG, Werkstrasse 12, 5080 Laufenburg.
  5. Swissgrid informiert den Antragsteller mit einem Bescheid, ob das Projekt berücksichtigt oder auf die Warteliste gesetzt wird. Massgebend für die Berücksichtigung des Projekts für die kostendeckende Vergütung ist das Anmeldedatum der vollständigen und korrekten Anmeldung des Projekts (Poststempel). Gehen am gleichen Tag (Poststempel entscheidend) mehr Anmeldungen ein, als der Teil- oder Gesamtdeckel der kostendeckenden Einspeisevergütung aufnehmen kann, werden grosse Anlagen gegenüber kleinen vorgezogen. Projekte, die im entsprechenden Deckel nicht Platz finden, kommen auf eine Warteliste.
  6. Innert der in den Anhängen der Energieverordnung festgelegten Fristen nach der Anmeldung, ist bei swissgrid eine Projektfortschrittsmeldung und die Inbetriebnahmemeldung einzureichen. Werden diese Fristen nicht eingehalten, widerruft die nationale Netzgesellschaft den Bescheid und gibt den Platz für ein anderes Projekt frei. Ein Widerruf des Bescheids erfolgt auch, wenn die Angaben der Inbetriebnahmemeldung über Leistung und Standort erheblich von den Daten der Anmeldung abweichen.
  7. Die Einspeisevergütung wird für die Produktion ab dem 1. Januar 2009 erstattet werden.

Zubaukontingente für Photovoltaikanlagen

Gemäss der revidierten Energieverordnung (Art. 3f), muss das Bundesamt für Energie auf Basis der Kostenentwicklungen jedes Jahr ein Zubaukontingent für Photovoltaikanlagen festlegen. Die Festlegung dieser Kontingente soll sicherstellen, dass sich der Zubau kontinuierlich entwickelt.

Anlagen mit Inbetriebnahmedatum ab 1.1.2006: Für die Startphase der kostendeckenden Einspeisevergütung hat das BFE ein spezielles Zubaukontingent festgelegt für Anlagen, die zwischen dem 1. Januar 2006 und dem 30. April 2008 in Betrieb genommen wurden oder für welche bereits die Bedingungen gemäss Fortschrittsmeldung erfüllt sind (Baubewilligung erteilt und Anschlussgesuch vom Netzbetreiber genehmigt). Dieses Kontingent beträgt voraussichtlich 10 MWp und sollte ausreichen, dass darin alle Anlagen Platz finden.

Neue Anlagen: Für die übrigen neuen Anlagen beträgt das Jahres-Kontingent für 2008
4 MWp.

Fragen zur Anmeldung:
swissgrid ag: Kundenkompetenzzentrum swissgrid AG, 0848 014 014
Bitte beachten Sie zuerst die FAQ auf der Internetseite des BFE


Adresse für Rückfragen

Weitere Auskunftsstellen:
BFE: Regula Petersen, Sektion Erneuerbare Energien BFE, 031 322 56 54
Photovoltaik: Swissolar, www.swissolar.ch
Biomasse Holz: Holzenergie Schweiz, www.holzenergie.ch
Biomasse: BiomassEnergie, www.biomasseenergie.ch
Windenergie: Suisse Eole, www.wind-energie.ch, www.suisse-eole.ch
Geothermie: Géothermie.ch, www.geothermie.ch
Wasserkraft: Entec AG, www.entec.ch
Klärgas, KVA, Trinkwasserkraftwerke: EnergieSchweiz für Infrastrukturanlagen, www.infrastrukturanlagen.ch
Medienanfragen: Marianne Zünd, Leiterin Kommunikation BFE, 031 322 56 75



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