EnergieSchweiz: Steigende Bundesbeiträge für Energieprojekte der Kantone

Bern, 25.09.2002 - Für Energieprojekte richtet der Bund in diesem Jahr 13 Mio. Fr. an 24 Kantone aus. 2001 waren 9 Mio. Fr. an 23 Kantone geflossen. Gemäss dem Energiegesetz sind seit dem Jahr 2000 vorwiegend die Kantone zuständig für die Förderung der sparsamen und rationellen Energienutzung sowie der Nutzung von erneuerbaren Energien und der Abwärme. Seither richtet der Bund im Rahmen von EnergieSchweiz jährlich Globalbeiträge an jene Kantone aus, die eigene Programme zur Förderung solcher Projekte durchführen. Der Bund unterstützt direkt noch Einzelprojekte von nationaler Bedeutung und solche, die Kantonsgrenzen überschreiten.

Förderprogramme: Verteilung der Mittel

Die Globalbeiträge ermöglichen es den Kantonen, optimal auf ihre Bedürfnisse ausgerichtete Programme zu gestalten und die Fördermittel dort einzusetzen, wo sie es am sinnvollsten finden. Sie tragen mit ihren Programmen wesentlich zur Erreichung der Ziele v.a. im Gebäudebereich von EnergieSchweiz bei. Die Höhe der Globalbeiträge des Bundes berechnet sich noch bis und mit 2003 auf Grund der Einwohnerzahl und der Höhe des kantonalen Budgets, ab 2004 auf Grund der Wirksamkeit der kantonalen Förderprogramme. Jeder Kanton muss mindestens ebenso viel eigene Mittel für das Förderprogramm zur Verfügung stellen wie der Bund.

Im Jahr 2002 werden Globalbeiträge an 24 Kantone ausgerichtet. Einzig die Kantone Schwyz und Obwalden besitzen noch keine kantonale Förderprogramme. Das Bundesamt für Energie bittet, Fragen im Zusammenhang mit der Förderung der Energie- und Abwärmenutzung direkt an die Energiefachstelle des betreffenden Kantons zu richten. Das selbe gilt für Gesuche um Finanzhilfe. Weitere Informationen sind zu finden unter www.energie-schweiz.ch (Rubrik Kantone).

Die kantonalen Förderprogramme bilden neben den gesetzlichen und den freiwilligen Massnahmen ein wesentliches Element der Strategie der Kantone im Rahmen von EnergieSchweiz. Sie sollen gemäss Entscheid der Konferenz kantonaler Energiedirektoren harmonisiert werden. Der Bund ist zuständig für die Wirkungsanalyse und das Controlling im Rahmen von EnergieSchweiz. Der erste Jahresbericht des Programms wird im Oktober veröffentlicht.

Neuer Bericht zum Stand der Energiepolitik in den Kantonen

Soeben erschienen ist die Ausgabe 2002 des Berichts „Stand der Energiepolitik in den Kantonen“. Das 100-seitige Werk enthält Informationen über die kantonalen Aktivitäten in den Bereichen Gesetzgebung, Vorbildfunktion, Förderung, interkantonale Zusammenarbeit und freiwillige Massnahmen im Rahmen von EnergieSchweiz. Der Bericht ist gratis und kann beim Bundesamt für Energie bestellt werden: Tel. 031/322 56 53, séverine.schoop@bfe.admin.ch .



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Bundesamt für Energie
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