Gesuch um unbefristete Betriebsbewilligung für Kernkraftwerk Mühleberg wird öffentlich aufgelegt

Bern, 05.06.2008 - Am 25. Januar 2005 hatte die BKW FMB Energie AG ein Gesuch um Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung des Kernkraftwerks Mühleberg eingereicht. Die Gesuchsunterlagen werden nun vom 13. Juni bis 14. Juli 2008 bei den betroffenen Kantonen, Amtsbezirken und Gemeinden öffentlich aufgelegt.

Das Kernkraftwerk Mühleberg ist das einzige Kernkraftwerk der Schweiz mit einer befristeten Betriebsbewilligung. Diese läuft am 31. Dezember 2012 ab. Am 25. Januar 2005 hat die BKW FMB Energie AG deshalb um Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung des Kernkraftwerks Mühleberg vom 14. Dezember 1992 ersucht.

Die Gesuchsunterlagen werden vom 13. Juni bis 14. Juli 2008 bei den betroffenen Kantonen, Amtsbezirken und Gemeinden öffentlich aufgelegt. Neben dem Gesuch werden auch die Eingabe der BKW vom 2. November 2005, die befristete Betriebsbewilligung für das Kernkraftwerk Mühleberg vom 14. Dezember 1992 sowie der Entscheid des Bundesrats vom 18. Oktober 1998 aufgelegt. Die sicherheitstechnische Stellungnahme zur Periodischen Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) des Kernkraftwerks Mühleberg ist auf Internet einsehbar (Adresse siehe unten).

Wer nach den Vorschriften des Eidgenössischen Verwaltungsverfahrensgesetzes oder des Bundesgesetzes über die Enteignung Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Bundesamt für Energie, 3003 Bern, schriftlich Einsprache erheben (Art. 61 und Art. 55 Abs.1 KEG).

Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wird voraussichtlich im ersten Quartal 2009 über das hängige Gesuch und allfällige Einsprachen entscheiden.


Adresse für Rückfragen

Marianne Zünd, Leiterin Kommunikation BFE, 031 322 56 75 / 079 763 86 11



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