Elektrizitätsgesetz wird 100-jährig

Bern, 21.06.2002 - Das Bundesgesetz über die elektrischen Schwach- und Starkstromanlagen wird am Montag, dem 24. Juni 2002, 100-jährig. Das sogenannte Elektrizitätsgesetz (EleG) wurde am 24. Juni 1902 vom Parlament verabschiedet. Es bildet unverändert auch heute noch die Grundlage für den sicheren Einsatz des mit Abstand wichtigsten einheimischen Energieträgers.

Das Elektrizitätsgesetz enthält neben der grundsätzlichen Anforderung, dass elektrischen Anlagen sicher sein müssen, vor allem Vorschriften, wie diese Sicherheit gewährleistet und kontrolliert werden soll. Zum einen regelt das EleG deshalb das Verfahren für die Genehmigung von elektrischen Anlagen. In diesem Verfahren wird bereits vor der Erstellung und Inbetriebnahme von elektrischen Anlagen geprüft, ob diese nach den Regeln der Technik geplant und erstellt werden. In einem weiteren Teil wird die laufende Kontrolle der bestehenden Anlagen geregelt, damit ihre Sicherheit auch während der ganzen Betriebsdauer gewährleistet bleibt.

Die Elektrizitätsversorgung begann in der Schweiz 1886 mit der Inbetriebnahme des 450-PS-Wechselstrom-Wasserkraftwerks der Gebr. Troller in Thorenberg bei Littau (LU). Nur vier Jahre nach der weltweit ersten Stromversorgung in New York konnten damit Teile der Stadt Luzern ans Netz angeschlossen werden.

Der Bund sah in der Starkstromversorgung eine Gefahr für seine Fernmeldeanlagen, die der mit dem Bundesgesetz über die Erstellung von Telefon- und Telegrafenlinien vom 26. Juni 1888 zu schützen versuchte. Die mit diesem Gesetz verbundene Behinderung des Ausbaus der Stromversorgung führte im April1889 zur Gründung des Schweizerischen Elektrotechnischen Vereins (SEV), der die ersten Sicherheitsvorschriften für den Bau und Betrieb von Starkstromanlagen aufstellte. Diese bildeten die Grundlage für das nunmehr 100-jährige Elektrizitätsgesetz, welches das Gesetz von 1888 ablöste.

1902 stand die Wissenschaft über die Verwendung von Elektrizität und über ihre Gefahren am Beginn ihrer Entwicklung. Aus diesem Grund hat das Parlament seinerzeit bewusst darauf verzichtet, die technischen Einzelheiten für die Gewährleistung der Sicherheit im Elektrizitätsgesetz zu regeln. Es beauftragte aber den Bundesrat, mittels Verordnungen die notwendigen Vorschriften zu erlassen. Damit wird insbesondere gewährleistet, dass die jeweils neuesten Erkenntnisse in Bezug auf die Sicherheit von elektrischen Anlagen rasch als verbindliche Vorschriften eingeführt werden können.

Die Kontrolle der gesetzlichen Vorschriften übertrug der Bundesrat dem Starkstrominspektorat des SEV, das, mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet, als Eidgenössisches Starkstrominspektorat (EStI) über die Sicherheit der elektrischen Anlagen wacht. Das EStI feiert im Februar 2003 seinen einhundersten Geburtstag. Eine zur Zeit laufende Inseratekampagne weist auf dieses Ereignis hin.


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